Archivbild vom Zugunglück in Burgrain 2022
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Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter nach Garmischer Zugunglück

Nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 ist nach dpa-Informationen Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben worden. Die Ermittler werfen ihnen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Bei dem Unglück waren fünf Menschen gestorben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Rund 18 Monate nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen kommt die juristische Aufarbeitung voran. Die Staatsanwaltschaft München II hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben. Zuerst hatte die "Bild-Zeitung" (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) darüber berichtet. Die Ermittler werfen den Männern demnach fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Bei dem Unglück am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München bei Burgrain entgleist. Fünf Menschen - vier Frauen und ein Schüler - starben, 78 Fahrgäste wurden verletzt, 16 davon schwer.

Offenbar Fahrdienstleiter und zwei weitere Verantwortliche angeklagt

Bei den Angeklagten handelt es sich laut "Bild-Zeitung" um den Fahrdienstleiter, der am Tag des Unglücks im Dienst war, und um zwei Verantwortliche für den Streckenbereich. Die Anklage wurde am Landgericht München erhoben, das jetzt über die Zulassung entscheiden muss. Bei einer Verurteilung drohen den Bahnmitarbeitern bis zu fünf Jahre Haft.

Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden, darunter zwei Fahrdienstleiter und den Lokführer. Im September waren die Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte, den Lokführer und einen der beiden Fahrdienstleiter, jedoch eingestellt worden. "Gegen drei weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen noch an", teilte die Staatsanwaltschaft damals mit.

Zwischenbericht sieht Betonschwellen als Unglücksursache

Ursache des Unglücks am 3. Juni 2022 war laut einem im Juni 2023 veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ein "Mangel am Oberbau". Dieser sei "primär ursächlich" - sprich ein wesentlicher Grund - dafür gewesen, dass damals ein Regionalzug entgleiste. Das Bundesamt stufte diesen Mangel als "Sicherheitsproblem" ein.

"Versagen der Struktur" mit tödlichen Folgen

Konkret hätten die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen Schäden aufgewiesen, die dazu geführt hätten, dass die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton wegbrachen. Das habe zu einem "Versagen der Struktur" geführt, hieß es in dem Zwischenbericht. Der Regionalzug, der von Garmisch-Partenkirchen nach München unterwegs war, entgleiste deshalb und mehrere Wagen stürzten in Burgrain den Bahndamm hinab.

Bahn wechselte Hunderttausende Schwellen aus

Die Deutsche Bahn erklärte, sie sehe sich durch den Zwischenbericht in ihren eigenen Ermittlungsergebnissen bestärkt. "Mit diesem Zwischenbericht bestätigt sich unsere Vermutung – schadhafte Betonschwellen führten zu diesem tragischen Unfall", hieß es in einer Reaktion. Die Bahn kündigte an, rund 480.000 Betonschwellen vorsorglich auszutauschen, die Regularien zur Überwachung von Schwellen wurden verschärft.

Reaktion von Pro Bahn

Der Vorstand vom Fahrgastverband Pro Bahn Oberbayern, Norbert Moy aus Weilheim, befürchtet, dass sich die Bahn mit einem Urteil gegen einfache Bahnbedienstete wieder aus einer größeren Verantwortung stehlen würde. Er sagte dem BR, er wisse noch nicht, was den Mitarbeitern konkret vorgehalten würde, befürchte aber, "dass sie als Bauernopfer herhalten" müssten.

Die Bahn äußert sich am Freitag mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zur Anklage gegen ihre Mitarbeitenden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München sagte dem BR, sie könne die Informationen nicht bestätigen.

Meldung des Lokführers nicht weitergegeben?

Mehrfach wurde auch darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problems an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten unter anderem der "Süddeutschen Zeitung" soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers vom Fahrdienstleiter nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas "Außergewöhnliches" wahrgenommen, berichtete das Blatt im September unter Berufung auf einen "Kreis von Insidern, die den Stand der Ermittlungen kennen".

Mit Informationen von dpa

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