Archivbild des damals entgleisten Zuges.
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Beim Zugunglück in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen starben fünf Menschen. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung.

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Zugunglück von Burgrain: Zwei Ermittlungsverfahren eingestellt

War es menschliches Versagen? Beim Zugunglück von Burgrain starben 2022 fünf Menschen, seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gegen fünf Bahn-Mitarbeitende. Bei zwei von ihnen wurden die Akten jetzt geschlossen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor gut einem Jahr sind die Ermittlungsverfahren gegen zwei von fünf Beschuldigten eingestellt worden. Fünf Menschen waren damals gestorben, als die Regionalbahn in einer Kurve auf der Strecke zwischen Garmisch-Partenkirchen und Farchant entgleist war. Bei der Ermittlungen geht es vor allem um die Frage, ob der Zug durch einen Fehler des Bahnpersonals entgleist war – und ob es sich dabei um fahrlässige Tötung handelt.

Staatsanwaltschaft: "Keine Hinweise auf Fehlverhalten"

Für zwei der fünf Beschuldigten ist das laut der zuständigen Staatsanwaltschaft München II nicht der Fall: "Bei diesen beiden Personen haben sich keine Hinweise auf ein Fehlverhalten ergeben, das zu dem Unglück geführt hat", sagte eine Sprecherin laut der Deutschen Presseagentur (dpa) am Mittwoch. "Gegen drei weitere Beschuldigte dauern die Ermittlungen noch an." Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

Die jeweilige Funktion der Beschuldigten nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei den beiden Unschuldigen um den Lokführer und einen Fahrdienstleiter. Drei weiteren Mitarbeitern der Deutschen Bahn hingegen könnte am Ende fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.

Warum es jetzt auf die Sorgfaltspflicht ankommt

Der Staatsanwaltschaft liegt zudem inzwischen das Gesamtgutachten zu dem Unglück vor, bei dem am 3. Juni 2022 ein Regionalzug nach München entgleiste – fünf Menschen starben, 78 wurden verletzt. Nach einem Zwischenbericht des Bundesamtes für Eisenbahnunfalluntersuchung hatten beschädigte Betonschwellen das Unglück verursacht.

Für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist nun aus juristischer Sicht entscheidend, ob jemand gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat – also die Frage, ob jemand das Problem hätte erkennen können und handeln müssen.

Mit Material von dpa.

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