AfD-Plakat mit einer Kirche im Hintergrund.
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Passt die Programmatik der AfD mit den christlichen Werten zusammen?

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Unvereinbar? Keine aktiven AfD-Mitglieder in kirchliche Ämter

Eine Mitgliedschaft in der AfD ist nicht mit kirchlichen Ämtern vereinbar, das hat die katholische Kirche beschlossen. Die evangelische Landeskirche lehnt einen solchen Beschluss bisher ab, trotzdem ist die AfD nicht zur Landessynode eingeladen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 am Sonntagvormittag am .

Das Erstarken der AfD beschäftigt zunehmend auch die beiden großen christlichen Kirchen in Bayern. "Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums", hatte die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, bereits im Sommer in einem Interview gesagt. Sie wolle aktiven AfD-lern den Zugang zu kirchlichen Laien-Ämtern verwehren.

Bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Wiesbaden Ende September sagte auch der Vorsitzende Bischof Georg Bätzing, ein gleichzeitiges Engagement für die AfD und die Kirche sehe er kritisch. Das passe mit Blick auf das christliche Menschenbild nicht zusammen und "Menschen müssen gegen die AfD aufstehen." Im Oktober beschloss schließlich das Landeskomitee der Katholiken, die höchste repräsentative Vertretung katholischer Mandatsträger und Funktionäre in Bayern, aktive AfD-Mitglieder von ehrenamtlichem Engagement in der Kirche auszuschließen.

Herbsttagung: Kein AfD-Vertreter unter den Synodalen

Während die Diskussion über die Vereinbarkeit von aktivem Engagement für die AfD und die katholische Kirche bei den Katholiken schon lange tobt, steht das Thema nun auch bei den Protestanten auf der Agenda. Ab heute treffen sich noch bis Mittwoch, den 29. November, die 108 Synodalen der evangelischen Landeskirche in Amberg zur Herbsttagung. Unter den 13 berufenen Mitgliedern der Synode sind Vertreter von CSU, SPD und Grünen - doch keiner von der AfD.

Beide Kirchen ringen um den richtigen Umgang mit der AfD. Immer mehr Stimmen werden laut, die sagen, die Partei stehe nicht im Einklang mit christlichen Werten. "Aus diesem Grund ist für uns ganz klar, dass Parteien, die sich nicht zu den Grundwerten, nicht zur Verfassung uneingeschränkt bekennen, hier keinen Platz haben können bei der Mitarbeit", sagt Joachim Unterländer, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, und ehemaliger CSU-Landtagsabgeordneter.

Evangelische Kirche gegen Unvereinbarkeitsbeschluss

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka aus Dingolfing ist Katholik, könnte sich aber aufgrund seiner Parteizugehörigkeit nicht mehr für ein Laien-Amt in seiner Kirche bewerben. "Ich habe das Gefühl, dass die katholische Kirche versucht, eine sozialistische Brandmauer zu bauen, im Gegensatz zur evangelischen Kirche."

Tatsächlich hält die evangelische Kirche in Bayern wenig von Unvereinbarkeitsbeschlüssen. Trotzdem ist in die heute beginnende Landessynode der evangelischen Kirche kein AfD-Vertreter berufen worden. Doch wie reagiert die Landeskirche, wenn ein AfD-Funktionär sich tatsächlich aktiv engagieren will? "Für uns steht im Zentrum die inhaltliche Unvereinbarkeit. Und da muss man sagen, dass wesentliche Inhalte dessen, was die AfD vertritt, und wie sie sich äußert, im tiefen Widerspruch zu den Grundüberzeugungen des Christentums stehen", so der ehemalige evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.

Christliche AfDler fühlen sich ausgegrenzt

Auch wenn es keinen offiziellen Unvereinbarkeitsbeschluss der Landeskirche gibt, können sich die Pfarrgemeinden vor Ort immer noch gegen eine Zusammenarbeit mit AfD-Mitgliedern entscheiden - so wie in der evangelischen Erlöserkirche in Dingolfing: "Wenn ich wüsste, da hat jemand eine Parteizugehörigkeit, würde ich ablehnen, dass jemand mit so einer Parteizugehörigkeit bei uns in der Kirche eine leitende Funktion übernimmt", sagt Pfarrer Matthias Frör.

Für die beiden bayerischen AfD-Abgeordneten Wolfgang Reitinger und Jutta Flores-Garcia, die sich bei "Christen in der AfD" engagieren, sind solche Beschlüsse schlicht "Ausgrenzung". Rechtlich gesehen, kann jeder Verein AfD-lern nicht nur Ämter, sondern sogar die Mitgliedschaft verwehren, sagt der Kirchenrechtsexperte Thomas Schüller. Trotzdem empfiehlt er, in den Statuten nicht die AfD-Mitgliedschaft zum Ausschlusskriterium zu machen, sondern beispielsweise rassistische und antisemitische Äußerungen.

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