Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt.
Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde mit. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe. Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Lindemann selbst schrieb bei Instagram. "Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben."
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Aussagen von Zeugen bestätigten sich nicht
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Die in den Medien geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich aber nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.
Die mutmaßlichen Geschädigten hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, stellte die Behörde fest. Diese hätten sich dann gegenüber den Ermittlern auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Daher habe für die Behörde keine Möglichkeit bestanden, die Tatvorwürfe "ausreichend zu konkretisieren". Auch habe man so keine Gelegenheit gehabt, sich bei persönlichen Einvernahmen einen "Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten" zu verschaffen.
Auch die Angaben der Youtuberin Kayla Shyx, die die Vorwürfe zunächst verbreitet hatte, seien in den Vernehmungen zu unkonkret geblieben, weil sie auch "kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle" habe schildern können. Andere von ihr erwähnte Personen seien nicht ausreichend identifizierbar benannt worden.
Youtube-Video mit Zündstoff
Nachdem die Nordirin Shelby Lynn in den sozialen Netzwerken behauptet hatte, anlässlich eines Rammstein-Konzerts in Vilnius im Mai 2023 unter Drogen gesetzt worden zu sein, hatte Kayla Shyx wenige Tage später ein Youtube-Video veröffentlicht, in dem sie unter Berufung auf Lynn und angebliche Aussagen weiterer Frauen behauptet hatte, Mädchen seien von Lindemann sexuell missbraucht worden, nachdem man ihnen zuvor K.o.-Tropfen, Drogen oder Alkohol zugeführt habe.
Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx und entsprechende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Ein Hämatom reichte den Behörden nicht
Die litauischen Behörden hatten bereits die Einleitung von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Konzert in Vilnius abgelehnt. Diese Unterlagen habe die Staatsanwaltschaft Berlin ausgewertet, hieß es nun. Auch dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für Sexualstraftaten ergeben.
"Die Herkunft eines Hämatoms allein" lasse keinen Rückschluss auf eine solche Tat oder einen Beschuldigten zu. In den Unterlagen habe es keine Anhaltspunkte für die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder nicht einvernehmlichem Sex gegeben.
Auch Ermittlungen gegen Tourmanagerin eingestellt
Zudem konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu Lindemann nicht erhärtet werden. Diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können. Eingestellt wurden auch die Ermittlungen gegen die Tourmanagerin, gegen die Vorwürfe des Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich erhoben worden waren.
Lindemanns Anwälte kündigen Zivilklagen an
"Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt", erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt. Gegen "unzulässige Darstellungen" und "rechtswidrige Verdachtsberichterstattung" werde die Kanzlei weiter zivilrechtlich vorgehen.
Mit Informationen von AFP
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