Eine Radarfalle am Bodensee
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Schweizer Knöllchen werden bald auch in Deutschland vollstreckt

Deutsche Falschparker oder Raser, die in der Schweiz einen Strafzettel kassiert haben, werden bald auch hierzulande zur Kasse gebeten. Möglich wird das durch einen neuen Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der im Mai in Kraft tritt.

Bislang konnten Verkehrssünder die teils hohen Strafen aus der Schweiz in Deutschland aussitzen: Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU – wie eben der Schweiz oder Großbritannien – konnten in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ungemach drohte nur bei einer erneuten Einreise: In der Schweiz mussten Verkehrssünder dann mit einem Strafbefehl rechnen.

Änderung ab 1. Mai in Kraft

Das soll sich mit Inkrafttreten des neuen Polizeivertrags zwischen Deutschland und der Schweiz ändern. Der deutsche Botschafter in Bern, Michael Flügger, tauschte die Ratifizierungsurkunden dazu am Mittwoch in Bern mit der Direktorin des Bundesamtes für Polizei, Nicoletta della Valle, aus. Nach Angaben von Flügger tritt der Vertrag am 1. Mai in Kraft.

Die neue Regelung gilt, wenn die verhängte Geldforderung 70 Euro oder 80 Franken übersteigt. Diese Schwellen sind in der Schweiz schnell erreicht: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn kostet bereits 180 Franken (184 Euro), auf anderen Straßen noch mehr. In Deutschland kostet eine vergleichbare Geschwindigkeitsüberschreitung 60 Euro.

Was der Polizeivertrag eigentlich regelt

Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von "Terroristen, Menschenschmugglern, Geldautomatensprengern und Mafiosi", wie das Schweizer Bundesamt für Polizei auf dem Netzwerk LinkedIn mitteilt. Die Verfolgung von Verstößen bei Straßenverkehrsdelikten gehört aber auch dazu und ist in Paragraf 48 geregelt. Sie gilt auch umgekehrt, wenn Schweizer in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen. "Auf Ersuchen leisten die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen, mit denen das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde eines Vertragsstaates eine Zuwiderhandlung gegen Straßenverkehrsvorschriften feststellt und deswegen gegen eine natürliche oder eine juristische Person eine Sanktion verhängt."

Mit Material der DPA.

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