Öffentlichkeit war weitgehend ausgeschlossenBeim Prozessauftakt am 29. August hatten die Angeklagten die Verlesung der Anklageschrift weitgehend regungslos zur Kenntnis genommen. Über ihre Anwälte hatten sie mitteilen lassen, sich zu den Vorwürfen nicht äußern zu wollen. Am zweiten Verhandlungstag schloss das Gericht auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit von den weiteren Prozessterminen aus, weil die Angeklagte noch minderjährig war und laut Gutachtern seit der Tat unter psychischen Problemen leidet.Gericht folgt den Forderungen der StaatsanwaltschaftDas Gericht folgte in seinem Urteil beim Strafmaß weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, welche die Eltern der Getöteten vertritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wäre binnen einer Frist von einer Woche zulässig. Der Verteidiger der 16-Jährigen hat auf BR-Anfrage bereits erklärt, man werde gegen das Urteil in Revision gehen.
Bildrechte: BR

Eingangstüre Landgericht Memmingen

Per Mail sharen
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Urteil gefallen: Hohe Haftstrafen nach Mord an 16-Jähriger

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 16-Jährigen hat das Landgericht Memmingen das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen 26-Jährigen zu lebenslanger und eine 16-Jährige zu neuneinhalb Jahren Haft. Das Motiv: eine zerbrochene Freundschaft.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 16-Jährigen hat das Landgericht Memmingen das Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen 26 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft, eine 16 Jahre alte Jugendliche zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe - wegen gemeinschaftlichem, heimtückischem Mord. Bei der Jugendstrafe für die zur Tatzeit 15-Jährige blieb das Gericht nur ein halbes Jahr unter der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Bei ihrem 26 Jahre alten Freund ordnete das Gericht neben der lebenslangen Haft wegen seines Betäubungsmittelkonsums die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Außerdem muss er den Eltern des Mordopfers 50.000 Euro zahlen. Die Urteilsverkündung fand, wie der größte Teil des Prozesses, hinter verschlossenen Türen statt – ein Gerichtssprecher informierte die Presse über die Details.

Opfer in Falle gelockt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar sein späteres Opfer Hannah W. am frühen Abend des 14. November 2021 in eine Falle lockte: Im Bereich früherer militärischer Flugzeughangars beim Allgäu Airport setzten sie demnach Hannah W. mit einer angeblichen Vitaminpille unter Drogen, die Pille war jedoch mit der Partydroge MDMA gefüllt. Anschließend habe die damals 15-Jährige ihr Opfer mit einer Glasflasche zu Boden geschlagen, der Mann Hannah anschließend sechs Mal mit einem Messer in den Rücken gestochen. Die Messerstiche waren laut Gericht alleinige Todesursache.

Urteil wegen gemeinschaftlichen Mordes

Zum Urteil wegen gemeinschaftlichen, heimtückischen Mordes kam das Gericht laut Sprecher Jürgen Brinkmann wegen der "arbeitsteiligen Umsetzung eines Mordplans". Als Motiv nannte er eine zerbrochene Freundschaft zwischen den beiden Mädchen. Der Mann habe seiner Freundin damals bei der gemeinsam geplanten Tat helfen wollen. Dies habe vor allem die Auswertung von Chat-Nachrichten auf den Handys des Opfers und der jetzt Verurteilten ergeben. Alle drei kannten sich und waren befreundet.

Kripo bildet Ermittlungsgruppe "Shelter"

Bei der Memminger Kriminalpolizei war nach der Tat die achtköpfige Sonderkommission "Shelter"– ein anderes Wort für die militärischen Flugzeughangars am Tatort – eingesetzt worden. 5.000 Stunden hatten die Beamten nach Angaben des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West im Vorfeld des Prozesses ermittelt.

Archivbild vom Prozess in Memmingen
Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Archivbild vom Prozess in Memmingen

Öffentlichkeit war weitgehend ausgeschlossen

Beim Prozessauftakt am 29. August hatten die Angeklagten die Verlesung der Anklageschrift weitgehend regungslos zur Kenntnis genommen. Über ihre Anwälte hatten sie mitteilen lassen, sich zu den Vorwürfen nicht äußern zu wollen. Am zweiten Verhandlungstag schloss das Gericht auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit von den weiteren Prozessterminen aus, weil die Angeklagte noch minderjährig war und laut Gutachtern seit der Tat unter psychischen Problemen leidet.

Gericht folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft

Das Gericht folgte in seinem Urteil beim Strafmaß weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, welche die Eltern der Getöteten vertritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision wäre binnen einer Frist von einer Woche zulässig. Der Verteidiger der 16-Jährigen hat auf BR-Anfrage bereits erklärt, man werde gegen das Urteil in Revision gehen.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!