Ein Mitarbeiter aus Gambia der sächsischen Firma omeras GmbH, hängt Stahlbleche für die Oberflächenbehandlung an ein Transportband.
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Ein Mitarbeiter aus Gambia der sächsischen Firma omeras GmbH, hängt Stahlbleche für die Oberflächenbehandlung an ein Transportband.

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Mehr Fachkräfte aus dem Ausland - neue Regelung in Kraft

Heute treten weitere Erleichterungen für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern in Kraft. Sie machten es Arbeitskräften mit Berufserfahrung und Auszubildenden leichter, nach Deutschland zu kommen.

Über dieses Thema berichtet: Notizbuch am .

An diesem Freitag tritt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Deutschland in Kraft. Damit können Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Dieser Abschluss muss nicht zuvor in Deutschland anerkannt werden.

Gesetz will dem Fachkräftemangel "etwas entgegensetzen"

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung können dann auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland arbeiten." Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) werteten die Neuregelungen als einen wichtigen Baustein, um der Fachkräftelücke in Deutschland etwas entgegenzusetzen.

Regelung gegen Lohndumping

Das Gesetz enthält auch eine Regelung, um Lohndumping zu verhindern. So sind Mindestgehälter vorgesehen, und der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein.

In Branchen, die eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses verlangen, wie dies insbesondere im Gesundheitswesen der Fall ist, können die Zugewanderten ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen, während sie bereits berufstätig sind. Ihre Arbeitgeber sollen sie dabei unterstützen. Bisher muss die Anerkennung vom Ausland aus betrieben werden. Das stellt in der Praxis eine hohe Hürde dar.

Erleichterungen für ausländische Studenten

Das Gesetz erleichtert Auszubildenden und Studierenden, Ausbildung und bezahlte Arbeit in Deutschland zu kombinieren. Außerdem sollen zur Deckung von akutem Personalmangel in diesem Jahr bis zu 25.000 Fachkräfte aus Drittstaaten für bis zu acht Monate in Deutschland arbeiten können.

Die "Chancenkarte" soll folgen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war im November zunächst mit pragmatischeren Vorgaben für Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Berufsabschluss und Akademiker in Kraft getreten. Zum Juni dieses Jahres folgen weitere Regeln, die auch die Einreise zur Jobsuche in Deutschland mit einer sogenannten Chancenkarte ermöglichen werden.

Im Audio: Handwerk - volle Auftragsbücher und Fachkräftemangel

Symbolbild: Ein Handwerker verbindet zwei Schläuche mit Zangen.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Monika Skolimowska
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Symbolbild: Ein Handwerker verbindet zwei Schläuche mit Zangen.

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