Mann raucht Joint
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Kiffen soll künftig legal werden - in Bayern aber auch möglichst bürokratisch.

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Cannabis-Legalisierung: Wie Bayern es Kiffern schwermachen will

Auch wenn die Ampel Cannabis legalisiert, will Bayern es Kiffern weiter so schwer wie möglich machen. Die Staatsregierung plant, das Cannabis-Gesetz der Ampelkoalition sehr restriktiv anzuwenden. Bayerische Ministerien haben dazu auch schon Ideen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Wer im Freistaat einen Cannabis-Club aufmachen will – so wie ihn das Ampel-Gesetz vorsieht – muss mit regem Besuch bayerischer Beamter rechnen. Bayerns Gesundheitsministerium bereitet schon jetzt eine zentrale Kontrolleinheit vor, die sich ausschließlich um diese Clubs kümmern soll. Die Aufgabe dieser Spezial-Kontrolleure wird es nach Angaben eines Ministeriumssprechers sein, die Voraussetzungen genau zu prüfen, schon bevor ein solcher Club eröffnet wird. Ziel sei es, das Gesetz "so streng wie möglich" auszulegen, wenn eine Erlaubnis erteilt werden soll.

Sonderkontrolleure prüfen Zuverlässigkeit von Clubbetreibern

Außerdem soll die Kontrolleinheit solche Clubs häufig besuchen und "engmaschig" alles kontrollieren, was man kontrollieren kann. Ansatzpunkte sind dabei laut Gesundheitsministerium zum Beispiel eine genaue Überprüfung der Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Anbauvereinigungen Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte haben müssen. An diese werden bayerische Behörden "strenge Anforderungen" stellen, kündigt das Gesundheitsministerium an, genauso wie an die Qualifikation von Präventionsbeauftragten der Clubs.

Papiere müssen stimmen – und der THC-Gehalt

Wenn die Kontrolleure vorbeikommen, sollen sie auch regelmäßig und "umfassend" überprüfen, ob die Räumlichkeiten in vorschriftsgemäßem Zustand sind, so das Ministerium. Außerdem sollen die Kontrolleure Proben der Cannabispflanzen und der sonstigen angebotenen Cannabisprodukte nehmen, die dann auf unzulässig hohe Schadstoff- und THC-Gehalte hin überprüft werden. Beim Anbau und der Abgabe von Cannabis gebe es zudem gesetzliche Dokumentationspflichten, auf deren konsequente Einhaltung die Kontrolleure achten sollen.

Beim Kiffen soll es bürokratisch zugehen

All das seien "nur einige Beispiele", in denen Bayern bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes Möglichkeiten für einen strengen Vollzug eröffnet seien, betont das Gesundheitsministerium. Im Zusammenhang mit Cannabis werde in Bayern ausnahmsweise das Thema Entbürokratisierung keine Rolle spielen, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zuvor angekündigt.

Der Chef der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, sieht kein Problem darin, wenn Betreiber von Cannabis-Clubs gegen Restriktionen durch bayerische Behörden vor Gericht gehen. "Ich würde das sogar begrüßen", sagte Holetschek dem BR. Nur so gebe es letztlich Rechtssicherheit: "Es wäre sicher auch gut, wenn der Europäische Gerichtshof sich irgendwann in der letzten Instanz auch mit dem Thema beschäftigen würde."

Polizei soll Bußgelder verhängen, wo sie kann

Aus dem bayerischen Innenministerium heißt es, die Polizei werde alles konsequent zur Anzeige bringen, was im Zusammenhang mit Cannabis auch künftig noch strafbar ist oder ein Bußgeld rechtfertigt. Eine Handhabe dafür gebe es insbesondere, wenn es um Kinder und Jugendliche geht oder um den Straßenverkehr.

Grüne sehen "angestaubte Drogenpolitik"

Den Landtags-Grünen gefallen diese Aussichten nicht. Ihr innenpolitischer Sprecher Florian Siekmann betont: "Bundesrecht steht über Landesrecht. Auch die CSU muss sich an Gesetze halten." Jahrzehntelange Verbote hätten den Cannabis-Konsum nicht gebremst. Das neue Gesetz gebe für Bayern den Startschuss, "die angestaubte CSU-Drogenpolitik endlich zu überwinden".

Erst einmal Verzögerungstaktik

Bis das Gesetz in Kraft tritt, könnte es allerdings noch ein wenig dauern. Im Bundesrat lehnt die bayerische Staatsregierung das Cannabis-Gesetz der Ampelkoalition ab. Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betont: "Wir sehen durchaus Chancen, das Inkrafttreten des Gesetzes so im Schulterschluss mit anderen Ländern zumindest erheblich verzögern zu können."

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