Eine Person raucht einen Joint.
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Bundesrat billigt Cannabis-Gesetz: Kiffen ab Ostern erlaubt

Die Teillegalisierung von Cannabis gilt wie geplant ab dem 1. April. Nach dem Bundestag gab heute auch der Bundesrat grünes Licht für das umstrittene Gesetz. Ab Ostermontag ist der Konsum damit legal – jedoch nur für Erwachsene und nicht überall.

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Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Bei der Sitzung des Bundesrates warnten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländer in der Länderkammer zwar eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes – eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam in der Abstimmung aber nicht zustande. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.

Die Mehrheit der Bundesländer enthielt sich bei der Abstimmung im Bundesrat. Sachsens Stimme wurde für ungültig erklärt, weil das Land nicht einheitlich abstimmte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnete den Beschluss zur Teillegalisierung von Cannabis als richtungsweisend. "Die Cannabis-Politik der letzten zehn Jahre ist gescheitert", sagte der SPD-Politiker nach der Bundesratsabstimmung in Berlin. Lauterbach führte eine Verdopplung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen an und eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten. Zudem werde der Schwarzmarkt immer größer. "So konnte es nicht weitergehen. Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot". 

Im Video: Cannabis-Gesetz gebilligt

Cannabis (Symbolbild)
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Cannabis (Symbolbild)

Heftige Kritik aus der Union

Von CDU/CSU gibt es dennoch massive Kritik an dem Gesetz. Die unionsgeführten Länder kündigten deswegen vorab an, der geplanten Teillegalisierung von Cannabis nicht zuzustimmen, wie beispielsweise der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Das Gesetz sei ohnehin fragwürdig, er halte es für "Unsinn, Cannabis zu legalisieren", sagte er im Deutschlandfunk. Man müsse aber akzeptieren, dass es eine Mehrheit im Bundestag dafür gebe. "Das Gesetz ist einfach handwerklich so schlecht gemacht, dass es in den Ländern überhaupt nicht umsetzbar ist, wenn es zum 1. April in Kraft tritt", betonte der CDU-Politiker. Günther hatte gefordert, das Cannabis-Gesetz auf Oktober zu verschieben.

Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss im Bundesrat

Unionspolitiker hatten die Hoffnung, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss bringen zu können – manche mit einem klaren Ziel, wie es CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt öffentlich machte: "Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskäme", so Dobrindt. Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer äußerte sich ähnlich. Dazu kommt es nun nicht.

Bayerns Ministerpräsident Söder kündigte bereits vor Wochen an, Cannabis-Konsumenten das Leben schwer machen zu wollen: Bayern werde das Gesetz "extremst restriktiv" anwenden. Wer mit Cannabis glücklich werden wolle, sei außerhalb Bayerns besser aufgehoben. Passend zu dieser Haltung sollen Millionen für Cannabis-Kontrolleure bereitgestellt werden.

Cannabis: Gewerkschaft der Polizei erwartet Konflikte mit Bürgern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet nach der Billigung des Cannabis-Gesetzes durch den Bundesrat mit Schwierigkeiten und einer Mehrbelastung für die Polizei. "Die Länder haben die Chance vertan, angesichts vieler offener Fragen politische Vernunft walten zu lassen", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz. Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter stünden nun vor unnötigen Herausforderungen. "Ab dem 1. April werden unsere Kolleginnen und Kollegen in zahlreiche Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern geraten", prognostizierte der GdP-Vize. Denn auf allen Seiten gebe es nach wie vor Unsicherheiten.

Mit Material von dpa, AFP, epd

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