Ein Landwirt bringt Gülle auf einem Feld aus (Archivaufnahme mit einer Drohne)
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Wie viel Gülle Landwirte auf einem Feld ausbringen dürfen, hängt vom Nitratwert ab

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Düngeverordnung

Seit Monaten gibt es Streit um die Düngeverordnung. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München über die Klagen mehrerer Landwirte entschieden - und ein wohl wegweisendes Urteil gefällt.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat drei Klagen von Bauern zur Düngeverordnung, die seit knapp vier Jahren im Freistaat gilt, zurückgewiesen. Die Verordnung ist damit rechtens. Die Belastungen sind laut der Vorsitzenden Richterin Renate Köhler-Rott von den Bauern hinzunehmen. Rechte auf Entschädigung bestehen demnach nicht. Die Berufsrechte der Landwirte müssten hinter dem Grundwasserschutz zurücktreten.

Bayerischer Bauernverband will Urteil in Ruhe prüfen

Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, sprach im BR-Interview von einem "herben Rückschlag". Man werde sich jetzt die Begründung in Ruhe ansehen und dann prüfen, ob man Revision einlegen werde.

In einem weiteren Urteil entschied das Gericht zugunsten der Antragsteller. Im konkreten Fall im Landkreis Regensburg muss eine neue Messstelle gefunden werden.

Strengere Regeln sollen für weniger Nitrat im Grundwasser sorgen

Wer Pflanzen hat, der weiß: Düngen kann helfen, damit sie besser wachsen. Das gilt auch in der Landwirtschaft. Hier gelangt durch die Gülle aber auch Nitrat in den Boden - und damit ins Grundwasser, was dann wiederum für Menschen schädlich sein kann. Die Düngeverordnung, die vorschreibt, wo wie viel gedüngt werden darf, soll deshalb die Wasserqualität sichern.

Doch viele Landwirte fühlen sich dadurch ungerecht behandelt - einige haben deshalb Klage eingereicht. Insgesamt 66 Verfahren von rund 1.000 Klägern sind bisher beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen. Das nun gefallene Urteil in den vier Musterverfahren dürfte für die nächsten Verfahren wegweisend sein.

"Rote Gebiete" sind rotes Tuch für die Landwirte

Die Kläger kritisieren vor allem, wie die sogenannten "roten Gebiete" ermittelt und festgelegt werden. In diesen Gebieten weisen Grundwassermessstellen Nitratwerte über der Grenze von 50 Milligramm pro Liter auf. In der Folge dürfen die Bauern weniger düngen, was den Ertrag schmälert.

Auch riesige Ackerflächen fallen komplett unter die Düngeverordnung, sobald 20 Prozent davon in ein rotes Gebiet hineinragen. Ein anderes Problem sehen die Kläger darin, dass immer nur der Höchstwert der Messungen zählt. Auch die regelmäßige Funktionsprüfung der Messstellen ist Gegenstand des Verfahrens.

Düngeverordnung in anderen Bundesländern gekippt

Die bayerische Düngeverordnung setzt letztlich Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Die Klagen der Landwirte zielen damit zunächst auf den Freistaat; langfristig geht es aber um eine Änderung des Bundesrechts.

Vor zwei Jahren war ein Eilantrag vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zunächst abgewiesen worden. Das Urteil damals: Die Düngeverordnung des Bundes sei eine rechtmäßige Rechtsgrundlage, die bayerische Ausführungsverordnung dazu wurde damals als "voraussichtlich rechtmäßig" erachtet. In Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern dagegen hatten Gerichte die Düngeverordnungen dieser Länder gekippt.

Im Video: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Düngeverordnung

Seit Jahren sorgt die bayerische Düngeverordnung für Verdruss, jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden: Die Verordnung ist rechtmäßig.
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Seit Jahren sorgt die bayerische Düngeverordnung für Verdruss, jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden: Die Verordnung ist rechtmäßig.

Mit Informationen von dpa.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels war von "Düngemittelverordnung" die Rede. Dies ist nicht korrekt, es geht um die "Düngeverordnung". Wir haben den Text entsprechend geändert.

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