Autos stehen im Stau
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Ampel einigt sich auf Änderungen im Verkehrssektor

Die Koalition will mehr Tempo machen beim Bau von Schienenwegen und der Sanierung von Brücken - aber auch bei bestimmten Autobahnprojekten. Änderungen sind auch bei der Lkw-Maut und im Straßenverkehrsgesetz geplant. Am Freitag berät der Bundestag.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Ampelfraktionen haben sich auf weitreichende Reformen im Verkehrssektor geeinigt. Projekte auf der Straße sowie der Schiene sollen schneller geplant und genehmigt werden, Kommunen sollen mehr Möglichkeiten bei der Einführung von Verkehrsbeschränkungen erhalten und die Lkw-Maut soll ausgeweitet werden.

Lkw-Maut wird für Verbrenner teurer

Emissionsreiche Lastwagen werden künftig mehr Maut zahlen müssen als andere. Dafür soll ab dem 1. Dezember 2023 ein CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne eingeführt werden.

Die Koalition erhofft sich davon ein Umrüsten auf klimafreundlichere Antriebe und rechnet mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 30 Milliarden Euro bis 2027, die dann zur Hälfte in die Schiene investiert werden sollen. Der andere Teil soll wie bisher in den Ausbau und die Sanierung von Bundesfernstraßen gesteckt werden.

Grundsätzlich sollen außerdem zum Juli nächsten Jahres alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Maut erfasst werden. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.

Heftige Kritik kam vorab vom Logistikverband BGL, der eine "annähernde Verdopplung" der Lkw-Maut monierte. Bei den mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen herrsche darüber "Fassungslosigkeit", erklärte der Verband. Am Markt gebe es kaum emissionsfreie Lkw und keine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur - dem müsse die Mautreform Rechnung tragen.

Straßenverkehrsgesetz: Mehr Spielräume für Kommunen

Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, künftig alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dabei sollen Klima- und Umweltschutz sowie Gesundheit eine größere Rolle spielen als bisher.

Kommunen können mit der neuen Straßenverkehrsordnung dem ÖPNV etwa durch Sonderspuren Vorrecht einräumen, Radwege ausbauen, Spielstraßen einrichten oder leichter Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen.

Zudem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. Die Sicherheit des Verkehrs und das zügige Vorankommen müssen sie dabei zwar weiter berücksichtigen, beides ist für Entscheidungen aber nicht mehr allein ausschlaggebend.

Schnellerer Ausbau von Schiene und Straße

Stark belastete Schienen- und Autobahnstrecken in Deutschland sollen künftig deutlich schneller saniert oder ausgebaut werden. Der Gesetzentwurf sieht Regelungen zum Schienenausbau, zur Beseitigung von Stauschwerpunkten und Engstellen auf Autobahnen, zur Sanierung von Brücken, den Bau von Wind- und Solaranlagen an Autobahnen sowie die Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur vor.

Das Gesetz soll ermöglichen, dass zur Engpassbeseitigung auf Autobahnen unter Beteiligung der Länder das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben werden kann. Dies soll jedoch nur für Ausbauprojekte bestehender Autobahnabschnitte und nicht für neu zu bauende Autobahnen gelten. Zudem legt das Gesetz fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen beim Ersatzneubau von Brücken und Autobahnen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist.

Deutliche Kritik an dem Gesetzesentwurf gab es von Umweltschützern. Von Greenpeace hieß es, es zeuge von "überragendem Desinteresse am Schutz von Natur und Klima", wenn heute noch weit über 100 Autobahnprojekte als im überragenden öffentlichen Interesse bezeichnet würden. Jeder weitere Kilometer Autobahn zerstöre Natur, verursache noch mehr Stau und verschwende viele Millionen Euro Steuergelder.

Mit Informationen von AFP und dpa

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