Wie jetzt bekannt wurde, hat es im Pflegeheim-Fall von Furth im Wald vergangene Woche eine weitere Festnahme gegeben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, hat dem BR einen entsprechenden Bericht der Chamer Zeitung bestätigt (Externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt). Bereits Ende vergangenen Jahres waren zwei Personen in U-Haft gekommen.
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Starke Betäubungsmittel ohne Grund verabreicht?
Bei der Festgenommenen handelt es sich um eine leitende Angestellte einer Pflegeeinrichtung im benachbarten Eschlkam, die vom selben Betreiber geführt wird wie die Pflegeeinrichtung in Furth im Wald. Die 50-Jährige wird beschuldigt, einem 84-jährigen Mann zwei Fentanyl-Pflaster gegeben zu haben, ohne dass es dafür eine medizinische Indikation gab.
Fentanyl ist ein Betäubungsmittel, das zum Beispiel gegen starke Schmerzen verabreicht werden kann. Es muss aber von einem Arzt verschrieben werden, was hier nicht der Fall war. Der Mann, der schon älter und gesundheitlich vorgeschädigt war, so die Staatsanwaltschaft, ist zwei Tage nach der Pflastergabe verstorben. Der Fall ereignete sich im September 2023.
Vorwurf lautet auf versuchten Mord
Sein Leichnam wurde vor rund einem Monat auf einem Friedhof im Landkreis Cham exhumiert. Die rechtsmedizinische und toxikologische Begutachtung läuft noch. Derzeit ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht nachgewiesen, dass die Pflaster tatsächlich zum Tod führten. Es gebe aber in dem Fall weitere Beweise, zu denen sich die Staatsanwaltschaft derzeit noch nicht äußert. Der Vorwurf gegen die Heimleiterin lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Mittlerweile drei Beschuldigte in Untersuchungshaft
Der neue Fall in Eschlkam hat sich aus den Ermittlungen ergeben, die nach dem Further Pflegeheim-Fall begonnen wurden. In der Pflegeeinrichtung in Furth im Wald hatte eine 54-jährige Pflegerin einer 93 Jahre alten Heimbewohnerin eine laut Staatsanwaltschaft "potenziell tödliche Dosis Morphium" verabreicht - ebenfalls ohne ärztliche Anweisung und ohne medizinische Notwendigkeit.
Ein 38-Jähriger soll die Pflegerin zu der Morphiumgabe angestiftet haben. Bei dem 38-Jährigen handelt es sich um den Unternehmer, der sowohl die Einrichtung in Furth im Wald wie auch die in Eschlkam betreibt, sagte am Dienstag Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher dem BR. Die 93-jährige Heimbewohnerin war nach der Morphiumgabe innerhalb weniger Stunden verstorben. Gegen die beiden Beschuldigten wird seitdem wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise wegen Anstiftung zur Tat ermittelt.
Ermittlungen gehen weiter
In der Folge waren in den Pflegeeinrichtungen des 38-jährigen Betreibers alle weiteren Fälle untersucht worden, die "medizinisch auffällig" waren, so die Staatsanwaltschaft. Es gab eine Exhumierung, die dann zu dem nun bekannt gewordenen Eschlkamer Fall führten. Weitere Exhumierungen sind vorerst nicht geplant. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen.
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