Pflege im Heim: Was, wenn ich den Platz nicht zahlen kann?
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Pflege im Heim: Was, wenn ich den Platz nicht zahlen kann?

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Pflege im Heim: Was, wenn ich den Platz nicht zahlen kann?

In Bayern steigen derzeit wie im Rest Deutschlands auch die Kosten für Pflege. Gerade für Menschen, die in einem Heim leben, ist die finanzielle Belastung groß. Aber es gibt Unterstützung. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Trotz höherer Zuschläge durch die Pflegeversicherung müssen Seniorinnen und Senioren immer mehr Geld für ihre Pflege in Heimen aufbringen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des wissenschaftlichen Instituts der AOK. Sozialverbände sprechen von einem immer größer werdenden Armutsrisiko im Alter.

Was kostet ein Pflegeplatz in Bayern?

Um 16,3 Prozent stiegen im vergangenen Jahr die durchschnittlichen Pflegekosten für Heim-Bewohnerinnen und -Bewohner im Freistaat. Das hat das wissenschaftliche Institut der AOK berechnet. Bundesweit lag der Anstieg sogar bei 19,2 Prozent.

Der monatliche Eigenanteil an den reinen Pflegekosten lag Ende 2023 in Bayern bei 964 Euro. So viel mussten Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen selbst bezahlen. Hinzu kamen im Schnitt 827 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 389 Euro Investitionskosten. In Summe mussten Pflegeheim-Bewohnerinnen und Bewohner in Bayern also durchschnittlich 2.180 Euro im Monat aus Rente und Ersparnissen aufbringen.

Die sogenannten Investitionskosten sind allerdings umstritten, denn für eine ausreichende Versorgungsstruktur in der Pflege seien eigentlich die Bundesländer zuständig und nicht die Pflegebedürftigen selbst, kritisieren Sozialverbände.

Was genau zahlt die Pflegekasse?

Die Anteile der Pflegeversicherung an den Pflegekosten wurden zum 1. Januar 2024 erhöht. Pflegebedürftige, die neu in eine Einrichtung ziehen, bekommen jetzt 15 Prozent erstattet. Im zweiten Jahr sind es 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Allerdings würden damit die Preissteigerungen nicht aufgefangen, kritisiert das wissenschaftliche Institut der AOK. Hier geht man davon aus, dass auch 2024 die Anhebung der Zuschläge den "Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen für Pflegeheim-Bewohner allenfalls abschwächen, aber voraussichtlich nicht stoppen wird".

Was tun, wenn ich den Pflegeplatz nicht selbst zahlen kann?

Um die Heimkosten zu decken, muss zunächst das eigene Vermögen eingesetzt werden. Reicht das nicht aus, sollte schnellstmöglich Sozialhilfe beantragt werden. Denn rückwirkend wird diese nicht mehr gewährt. Unterstützung bieten hier die bayernweit eingerichteten Pflegestützpunkte an.

Zuständig für die Übernahme der Kosten ist der jeweilige bayerische Bezirk, in dessen Bereich die pflegebedürftige Person ihren Wohnsitz hat. Um sogenannte "Hilfe zur Pflege" zu bekommen, muss zunächst ein Sozialhilfeantrag ausgefüllt werden - mit entsprechenden Nachweisen über Einkommen, Vermögen und einem Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad für die vollstationäre Pflege.

Die Heimkosten werden dann von den bayerischen Bezirken direkt mit den Einrichtungen abgerechnet. Betroffene erhalten zudem ein monatliches Taschengeld in Höhe von rund 152 Euro sowie eine Bekleidungspauschale, die je nach Bezirk etwas anders ausfallen kann. Im Bezirk Oberbayern sind es zum Beispiel knapp 42 Euro, im Bezirk Schwaben 28 Euro.

Muss das gesamte Vermögen für die Pflege eingesetzt werden?

Nein, es gibt Freibeträge und sogenanntes "Schonvermögen". Dazu zählen Beträge bis zu 10.000 Euro (bei Ehepartnern sind es 20.000 Euro), ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 Euro und ein "angemessenes" Haus und Grundstück, das etwa vom Ehegatten der pflegebedürftigen Person bewohnt wird.

Ob die Immobilie angemessen ist oder nicht, entscheidet der Sozialhilfeträger. Sollte sie nicht mehr angemessen und deshalb auch nicht geschützt sein, droht nicht unbedingt ein sofortiger Verkauf. Denn dieser könnte für den Ehepartner eine Härte bedeuten.

In einem solchen Fall würde zunächst der Sozialhilfeträger die Pflegeheimkosten im Rahmen eines Darlehens übernehmen. Zur Sicherung späterer Rückzahlungsansprüche im Rahmen eines Immobilienverkaufs wird eine Grundschuld eingetragen.

Werden Kinder und Angehörige unterhaltspflichtig?

Kinder werden erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro für ihre pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig. Entferntere Verwandte, wie zum Beispiel Geschwister oder Enkel, können nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Schenkungen von Geld oder Haus- und Grundbesitz können jedoch zurückgefordert werden, falls die pflegebedürftige Person innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung Sozialhilfe beantragt. In solchen Fällen hat der Sozialhilfeträger das Recht, die Geschenke zurückzufordern. Es sei denn, es hat sich um übliche Geschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten oder ähnlichen Anlässen gehandelt.

Wie kann ich vorsorgen?

Eher selten genügt die staatliche Rente, um einen erhöhten Pflegebedarf oder auch eine vollstationäre Pflege-Betreuung damit zu finanzieren. Deshalb sollten sich Familien rechtzeitig zusammensetzen, um einen Plan zu erstellen - das reduziert auch die Angst vor dem Alter. Die Verbraucherzentrale hat hierzu erst kürzlich ihren Leitfaden "Handbuch Pflege: Ratgeber für Angehörige" aktualisiert und neu herausgegeben.

Unter Umständen kann auch eine Pflege-Zusatzversicherung dabei helfen, Härten abzumildern. Dann aber sollten vorher umfassende Informationen eingeholt werden.

Dieser Artikel ist erstmals am 20.01.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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