Prozess: Messerattacke in Würzburg
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Am 14. Verhandlungstag des Prozesses zur Messerattacke in Würzburg kündigte der Vorsitzende Richter an, schon bald ein Urteil fällen zu wollen.

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Urteil zu Messerattacke in Würzburg wohl schon am Dienstag

Im Prozess zur Messerattacke in Würzburg haben Generalstaatsanwaltschaft und Nebenklage die Plädoyers gehalten. Jetzt zeichnet sich für den ganzen Prozess ein schnelleres Ende ab als zunächst geplant. Schon morgen könnte ein Urteil fallen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Prozess zur Messerattacke in Würzburg soll schon bald ein Urteil fallen – früher als ursprünglich gedacht. Grund dafür ist eine Corona-Erkrankung eines der beiden Pflichtverteidiger. Deshalb will das Landgericht das Verfahren nun möglichst zeitnah zu Ende bringen. Das kündigte der vorsitzende Richter am Ende des heutigen 14. Verhandlungstages überraschend an.

Messerattacke: Urteil morgen schon am frühen Nachmittag?

Demnach soll morgen noch das Plädoyer der Verteidigung erfolgen. Im Anschluss – voraussichtlich am frühen Nachmittag – soll das Urteil fallen. Noch zu Beginn des heutigen Prozesstags rechneten die Beteiligten mit einem Urteil am Donnerstag.

Heute wurden bereits die Plädoyers der Generalstaatsanwaltschaft und der Nebenklage gehalten. Allesamt forderten sie eine dauerhafte Unterbringung des 32-jährigen Somaliers in einer forensischen Psychiatrie.

Oberstaatsanwältin: Ein Urteil könne "keine Wiedergutmachung" bringen

Ihr sei klar, dass ein Urteil, egal wie es laute, für die Geschädigten und Angehörigen "keine Wiedergutmachung" bringen könne, sagte Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem knapp 90-minütigen Plädoyer. Der Angreifer habe sich gezielt Opfer gesucht, von denen er keine Gegenwehr erwartete. "Seine Absicht war es so viele Menschen wie nur möglich durch massive Stiche im Halsbereich zu töten", führte die Juristin aus.

Nebenklage: Geschädigte leiden bis heute unter den Geschehnissen

Die sieben Anwälte der Nebenklage, also die Vertreter der Geschädigten, schlossen sich ihren Ausführungen an. "Es ist reiner Zufall, dass wir hier nicht noch ein weiteres Opfer zu beklagen haben", sagte Anwältin Aline Mömken, über einen ihrer zwei Mandanten. Der Vertreter der Nebenklage schilderte, wie die Geschädigten und Angehörigen bis heute mit den Geschehnissen des 25. Juni 2021 kämpfen. Der Angreifer tötete drei Frauen, verletzte sechs Menschen schwer. Ein elfjähriges Mädchen verlor seine Mutter – und wurde selbst attackiert. Eine Frau sitzt seit der Tat im Rollstuhl. Eine Jugendlicher hat bis heute einen gelähmtem Arm. Viele weitere leiden psychisch unter der Tat.

Gutachter stellen paranoide Schizophrenie fest

Auch für die Anwälte gibt es allerdings wenig Zweifel, dass der Angreifer in die forensische Psychiatrie kommen wird und nicht in ein Gefängnis. Zwei Gutachter kamen zuvor zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist. Zum Tatzeitpunkt soll er Halluzinationen und akustische Störungen gehabt haben. Er habe "Stimmen gehört", sagte der Angreifer gegenüber den Ermittlern. Über mehrere Jahre hinweg soll er sich in der Bundesrepublik verfolgt gefühlt haben – von angeblichen Geheimdienst-Mitarbeitern.

  • Zum Artikel: "Würzburger Messerattacke: Video gibt Einblicke in Täter-Psyche"

Keine Höchstdauer für Unterbringung in Forensik

Aufgrund seiner psychischen Erkrankung gilt der Angreifer als schuldunfähig zum Tatzeitpunkt. Für die Unterbringung in einer Forensik gibt es keine Höchstdauer. Auf freien Fuß käme der Beschuldigte nur dann, sofern er eines Tages vollständig therapiert wäre. Einer der Gutachter sagte im Prozess, er würde zu einer Therapie auf mehrere Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte raten. Unklar sei, ob ein solches Krankheitsbild vollständig endgültig heilbar ist.

Im Juni 2021 hatte sich der Mann aus der Warenauslage eines Kaufhauses am Barbarossaplatz in Würzburg ein Küchenmesser geschnappt. Damit ging er unvermittelt auf Passanten los. Die meisten Opfer waren Frauen. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm dreifachen Mord, versuchten Mord in sechs Fällen und versuchten Totschlag in vier Fällen vor. Belege für ein islamistisches Motiv fanden die Ermittler nicht. Auch im Prozess gab es hierfür keine neuen Hinweise.

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