Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, seine Mandantin Renate Künast und das Posting mit einem falschen Zitat
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Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, seine Mandantin Renate Künast und das Posting mit einem falschen Zitat (Aufnahme aus dem Januar 2023)

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Urteil: Facebook muss auch sinngleiche Hasspostings löschen

Das Internetunternehmen Meta muss auf Facebook auch sinngleiche Hass-Postings löschen, wenn deren Inhalt rechtswidrig ist. Das hat am Donnerstag das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Ein Sieg auch für den Würzburger Anwalt Chan-jo Jun.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Mit dem Urteil des OLG Frankfurt vom Donnerstag gegen Facebook haben die Grünen-Politikerin Renate Künast und ihr Würzburger Anwalt Chan-jo Jun erneut vor der Justiz Recht bekommen. Die Berufung des Mutterkonzerns Meta wurde zurückgewiesen. Meta löscht üblicherweise nur die Beiträge, die von Betroffenen selbst gemeldet werden. Nun muss der Konzern künftig auch Kopien selbständig finden und löschen. Dazu gehören auch sinn- und kerngleiche Inhalte.

HateAid: Historisches Urteil

Die gemeinnützige Organisation gegen Hass im Internet HateAid, die das Verfahren finanziert hatte, nannte das Urteil "historisch" und ein wichtiges Zeichen gegen systematische Desinformation. Renate Künast twitterte auf der Plattform X: "Das sind gute Nachrichten für Betroffene von #Hass im Netz." Das Urteil des OLG sei ein "Meilenstein für das Persönlichkeitsrecht", so Künast weiter.

Jun: KI wie ChatGPT kann sinngleiche Inhalte finden

Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun stellte darüber hinaus eine Erklärung auf die Plattform X, in der er heraushob, dass das Gericht auch die technische Zumutbarkeit der Löschung geurteilt hatte. Der Anwalt hatte in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass Künstliche Intelligenz wie ChatGPT auch ähnliche, sinngleiche Inhalte finden kann. Bei strittigen Inhalten, die die KI findet, müssten aber nach wie vor Menschen entscheiden, ob der Inhalt gelöscht wird oder nicht.

Falsches Zitat von Künast

Hintergrund: Die Grünen-Politikerin Renate Künast war unter anderem gegen ein Meme (ein Bild mit Text) vorgegangen, das vor Jahren auf Facebook gepostet und in Umlauf gebracht wurde. Es zeigt Künast im Bild, ihren Vor- und Zunamen und die als Zitat gekennzeichneten Äußerung "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen!" Dieses Zitat aber hat die Politikerin nachweislich nie getätigt, heißt es in der Mitteilung des OLG.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Das Landgericht Frankfurt hatte schon im April 2022 der Grünen-Politikerin in dieser Angelegenheit recht gegeben. Damit wurde Meta verpflichtet, nicht nur die Inhalte zu löschen, die von Künast selbst gemeldet wurden, sondern auch kerngleiche Kopien. Dagegen hatte der Konzern Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zugelassen.

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