Auf einem Smartphone ist das Bild eines Autos zu sehen, das auf einem Radstreifen hält (Symbolbild).
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Mit seinem Handy hat Heiner Fuhrmann Parkverstöße dokumentiert und der Polizei gemeldet. Deswegen ist er verwarnt worden (Symbolbild).

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Gerichtsverhandlung: Ist Fotografieren von Falschparkern legal?

Ist es ein Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien, Autos von Falschparkern zu fotografieren und an die Polizei zu melden? Diese Frage beschäftigt das Verwaltungsgericht Ansbach. Es kündigt ein Grundsatzurteil an.

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Wenn der Münchner Heiner Fuhrmann ins Büro radelt, ärgert er sich immer wieder über Falschparker. Mehrfach hat er deshalb Autos und Nummernschilder fotografiert und Anzeige erstattet. Bei der Polizei habe man ihm sogar Tipps gegeben, wie die Fotos aufgenommen werden müssten, um möglichst beweiskräftig zu sein, sagt Fuhrmann im März im Gespräch mit dem BR. Jetzt steht er vor Gericht und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erwartet ein Grundsatzurteil.

Landesamt für Datenschutz schickt Verwarnung

Anfang des Jahres hatte Fuhrmann wegen des Fotografierens von Nummernschildern eine Verwarnung vom Landesamt für Datenschutzaufsicht erhalten. Mit der Verwarnung wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Das Landesamt wirft ihm vor, durch das Fotografieren und Weiterleiten der Kennzeichen personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet zu haben.

Konkret soll er mindestens acht Mal im Laufe von etwas mehr als einem Jahr Falschparker bei der Polizei angezeigt haben: per E-Mail und mit Fotos von den jeweiligen Fahrzeugen.

Deutsche Umwelthilfe unterstützt Kläger

Gegen die Verwarnung hat Fuhrmann geklagt. Unterstützt wird er dabei von der DUH. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt: "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen."

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht lässt derzeit weitere ähnliche Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ruhen.

Die Frage nach dem "berechtigten Interesse"

Das Verwaltungsgericht Ansbach will nach der Verhandlung zu einer Grundsatzentscheidung kommen. Diese werde den Verfahrensbeteiligten dann mitgeteilt, ehe sie öffentlich gemacht wird, so der Vorsitzende Richter.

Die Hauptfrage für das Gericht sei, ob es im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ein "berechtigtes Interesse" am Verarbeiten der Daten aus den Fotos gebe oder nicht, so Gerichtssprecher Timm Waldmann. Die Kammer müsse entscheiden, wie sich ein "berechtigtes Interesse" in diesem Fall definiert: "Ob ich dafür eine persönliche Betroffenheit brauche oder ob es insgesamt schon im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn ich hier solche Verstöße melde", so Waldmann.

Umgang mit Beweisfotos von Falschparkern ist strittig

Die Datenschutzbehörde legt diese Frage bislang streng aus. Eine Vertreterin des Landesamtes schilderte in der Verhandlung, dass auf Fotos quasi immer Zusatzinformationen transportiert würden. Dazu gehöre beispielsweise sogar eine Beschädigung des Autos oder ein Aufkleber. Wenn jemand einen Falschparker melden wolle, genügte aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Anruf bei der Polizei mit Angaben zum Ort und dem KFZ-Kennzeichen, so die Frau.

Fuhrmanns Anwalt Remo Klinger zufolge sehe die Realität anders aus. Diese Basisinformationen würden der Polizei nicht ausreichen, um ein Falschparken zu ahnden. Das Unterbinden von Beweisfotos durch Bürgerinnen und Bürger mit der Begründung des Datenschutzes hält er als problematisch. "Stellen Sie sich vor, Sie würden Zeuge einer Straftat (…) und dürften, weil sie ja nicht selber der Verletzte sind (…) aber kein Foto machen", so Klinger.

  • Zum Artikel: Fotos von Falschparkern: Bayern zieht Gebühr nicht ein

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