Umgestürzter Baum nach Unwetter in Halfing (Landkreis Rosenheim), aufgenommen am 28.07.21.
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Umgestürzter Baum nach Unwetter in Halfing (Landkreis Rosenheim), aufgenommen am 28.07.21.

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Staatsregierung: Hochwasser-Soforthilfen für weitere Landkreise

Angesichts der schweren Schäden durch die vergangenen Unwetter weitet der Freistaat sein Soforthilfe-Programm auf sechs weitere Landkreise in Bayern aus. In Härtefällen werden auch hier alle Kosten übernommen, die durch Hochwassers verursacht wurden.

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Nach den massiven Unwettern im Juli hat die Staatsregierung Soforthilfen für weitere Landkreise in Bayern beschlossen. Laut dem Finanzministerium handelt es sich um die Kreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg. Bereits ab dem 4. August können Betroffene dort beim jeweiligen Landesamt Soforthilfen beantragen - digital und in Papierform.

Pro Haushalt werden bis zu 5.000 Euro ausbezahlt. Das Geld ist zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat gedacht - und dient laut Finanzministerium zur "Linderung der ersten Not". Bei Ölschäden an Gebäuden können zusätzlich bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Wer seine Schäden hätte versichern können, das aber nicht getan hat, bekommt allerdings nur 50 Prozent der Soforthilfe. Für Härtefälle soll es weiter Ausnahmen geben: "In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, können durch Zuschüsse aus dem sogenannten Härtefallfonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden."

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Soforthilfen: Auszahlung per Überweisung oder bar

Die Auszahlung erfolgt laut dem Ministerium per Überweisung oder nach Absprache auch in bar. Schon vor rund zwei Wochen hat das bayerische Kabinett Hilfen für Menschen aus bayerischen Regionen beschlossen, die im Juli durch "Naturkatastrophen" besonders beschädigt wurden: Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof. Später kam unter anderem der Landkreis Haßberge dazu.

Das Finanzministerium weist auch darauf hin, dass zusätzlich zu den Soforthilfen "steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen" greifen. Demnach können "im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden". Auch Sonderabschreibungen seien möglich.

Bundestag: SPD, FDP und Grüne für Sondersitzung

Auch der Bund beteiligt sich an den Soforthilfen der betroffenen Bundesländer - mit bis zu 200 Millionen Euro. Im Gespräch ist auch ein Wiederaufbaufonds über die Soforthilfen hinaus. Nach FDP und Grünen drängt in dieser Angelegenheit nun auch die SPD im Bundestag auf eine Sondersitzung des Parlaments. "Nachdem sich jetzt abzeichnet, dass sich alle Länder zusammen mit dem Bund an einem Wiederaufbaufonds beteiligen werden, sollte aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion der Bundestag noch während der Sommerpause die gesetzlichen Voraussetzungen beraten und schnell Entscheidungen treffen", erklärte SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich der "Rheinischen Post".

"Die Zerstörungen sind immens und das Leid der Menschen wird uns alle zusammen noch lange begleiten", sagte Mützenich. "Wir wollen in dieser Situation den von der Flut betroffenen Menschen, Kommunen und Dienstleistern zumindest finanzielle Sicherheit geben." Häuser, Straßen, Versorgung und Brücken müssten so rasch wie möglich wiederhergestellt werden. Damit eine Sondersitzung einberufen wird, muss der Antrag von mindestens einem Drittel der Abgeordneten unterstützt werden.

Mit Informationen von AFP

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