Eine junge Mutter setzte vergangenes Jahr ihren neugeborenen Säugling in der Rosenheimer Innenstadt aus. Das Landgericht Traunstein verurteilte sie deswegen im Oktober 2023 zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf nun eine Revision der Frau und bestätigte das Urteil, das jetzt rechtskräftig ist. Das teilte das Bundesgericht am Donnerstag mit.
Zu Hause allein entbunden
Die damals 27-Jährige hatte am 9. März vergangenen Jahres zu Hause allein entbunden. Wenige Stunden danach legte sie ihr neugeborenes Mädchen bei winterlichen Temperaturen in einer Einkaufstüte in einem Innenhof ab. Das Baby war nur unzureichend bekleidet.
Eine Passantin entdeckte das stark unterkühlte Mädchen noch rechtzeitig. Es schwebte in Lebensgefahr, konnte dank der sofortigen ärztlichen Hilfe gerettet werden.
Gesundheitliche Schäden in Kauf genommen
In der Urteilsbegründung hieß es: Die Mutter habe dem Kind zwar eine Chance zum Überleben eröffnen wollen, zugleich habe sie aber in Kauf genommen, dass es längere Zeit nicht gefunden werden und durch Kälte und fehlende Versorgung ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden könnte.
Angeklagte gesteht die Tat
Die Ermittler hatten auf der Suche nach der Mutter unter anderem Aufnahmen einer Kamera in der Nähe des Fundorts ausgewertet. Nach wenigen Tagen wurde die Frau festgenommen. Sie gestand die Tat und gab an, die Mutter des Babys zu sein.
Babyklappe wurde eingerichtet
Als Reaktion auf den Fall hat der Stadtrat von Rosenheim beschlossen, eine Babyklappe einzurichten. Seit Dezember können Mütter in Not am Klinikum Rosenheim ihr Baby abgeben. Eine Videoüberwachung existiert nicht, der Datenschutz bleibe voll gewährleistet, hieß es bei der Präsentation. Ein Fenster ist zu öffnen, und dahinter befindet sich ein "Nestchen für das Kind", mit weichem Kissen, einem Nachtlicht und einem Kuscheltier.
Mit Informationen der dpa
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