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Österreichischer Verfassungsschutz ermittelt gegen AfD-Mitglied

Ein Rosenheimer AfD-Mitglied soll vor der KZ-Gedenkstätte Mauthausen eine Covid-Impfung mit dem Einsatz des tödlichen Giftgases Zyklon B verglichen haben. Jetzt ermittelt der österreichische Verfassungsschutz. Auch die AfD Bayern zieht Konsequenzen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Meinungs- und Redefreiheit seien ein hohes Gut. Sie hörten jedoch auf, wo die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost würden mit historisch unhaltbaren Vergleichen zum NS-Terrorregime. So hat die Direktorin der KZ Gedenkstätte Mauthausen Barbara Glück auf ein Video reagiert, in dem Stefan Bauer, ein Rosenheimer AfD-Mitglied die Corona-Impfstoffe von AstraZeneca und Biontech mit Zyklon B vergleicht - das Gift mit dem die Deutschen während des Nazi-Regimes millionenfach Menschen ermordeten.

Innenminister bezeichnet Vergleich als "widerwärtig und kriminell"

Das Video ist in oder bei der Gedenkstätte Mauthausen entstanden und laut österreichischem Landesverfassungsschutz mutmaßlich vergangenen Samstag online gegangen. Österreichs Innenminister Karl Nehammer erklärte, der Vergleich der Impfstoffe mit dem Gift Zyklon B sei nicht nur ein Verbreiten von Verschwörungstheorien, sondern widerwärtig und kriminell.

Da die Gedenkstätte Mauthausen in Oberösterreich liegt, ermittelt das österreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Das Video samt Einträgen in den sozialen Medien sei sichergestellt worden, erklärte ein Polizeisprecher.

Mögliche Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen

Nach Angaben des österreichischen Innenministers Nehammer wird ermittelt, was der deutsche Staatsbürger in Österreich zu tun hatte und ob er auch bei Demonstrationen in Wien gewesen ist. Social-Media-Einträge würden dies nahelegen.

In Österreich kommt es regelmäßig zu nicht genehmigten Corona-Demonstration, an denen Neonazis, Rechtsextreme, Identitäre und auch AfD-Aktivisten beteiligt sind.

Bayerische AfD beschließt Ausschluss des Parteimitglieds

Der AfD-Landesverband Bayern teilte am Dienstag mit, dass der Inhalt des Videos, das von einem AfD-Mitglied auf dem Gelände der Gedenkstätte des KZ Mauthausen gedreht wurde, auf anstößige Weise Vergleiche der NS-Zeit mit heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten anstellt. Der Parteivorstand habe deshalb nach Bekanntwerden des Videos umgehend beschlossen, besagtes Mitglied auszuschließen. Die Sache ist demnach dem Landesschiedsgericht Bayern übergeben worden.

AfD-Landesverband distanziert sich von Video

Man habe schnell und konsequent gehandelt, so Vize-Landeschef Gerd Mannes. "Wir distanzieren uns von jeglichen Vergleichen und missbräuchlicher Verwendung von Begriffen oder Begebenheiten aus der Zeit des Nationalsozialismus. Solche Verbalentgleisungen stehen im Widerspruch zu unserem Parteiprogramm und unserer freiheitlich-demokratischen Grundausrichtung", so Mannes wörtlich. Er fügte hinzu, dass keine Partei bei der Aufnahme von Mitgliedern in den Kopf eines Menschen schauen könne.

100.000 Menschen starben im Lager Mauthausen

In Mauthausen und seinen 49 Außenlagern waren zwischen 1938 bis 1945 etwa 200.000 Gefangene schlimmsten Qualen und Erniedrigungen ausgesetzt. Rund 100.000 Menschen starben. Das Ziel der Nationalsozialisten war die Vernichtung der Insassen durch Arbeit speziell in den Steinbrüchen des Lagers.

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