Archivbild vom Prozess in Memmingen
Bildrechte: pa/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Nach dem Mord an einer 16-Jährigen ist das Urteil gegen zwei Angeklagte rechtskräftig.

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Mord an 16-Jähriger: Urteil gegen Duo ist rechtskräftig

Fast zwei Jahre nach dem Mord an einer 16-Jährigen im Allgäu ist das Hafturteil gegen den Täter und die Täterin rechtskräftig. Das Landgericht Memmingen teilte mit, dass der Bundesgerichtshof die Revision des erwachsenen Angeklagten verworfen habe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach dem Mord an einer 16-Jährigen ist das Urteil gegen zwei Angeklagte rechtskräftig. Das Landgericht Memmingen hatte im November 2022 einen damals 26-Jährigen sowie eine erst 16 Jahre alte Jugendliche wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Ihr Opfer war die 16-jährige Hannah W.

Die Revision des Mannes gegen das Urteil habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Die damals 16-Jährige hatte ihren Revisionsantrag bereits im Frühjahr dieses Jahres zurückgezogen. Die beiden Angeklagten hatten beantragt, dass der BGH das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.

Mord-Motiv laut Gericht: eine zerbrochene Freundschaft

Der 26-Jährige war zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten war es bei der 16-Jährigen.

Als Motiv nannte ein Gerichtssprecher bei der Urteilsverkündung die zerbrochene Freundschaft zwischen den beiden Mädchen. Der Mann habe seiner Freundin damals bei der gemeinsam geplanten Tat helfen wollen.

Opfer unter Drogen gesetzt

Ende 2021 wurde Hannah W. nach Auffassung des Gerichts ermordet - im Bereich früherer militärischer Flugzeughangars am Allgäu Airport. Die Täter hätten ihr Opfer mit einer angeblichen Vitaminpille, die jedoch mit der Partydroge MDMA gefüllt war, unter Drogen gesetzt. Anschließend habe die 16-Jährige ihr Opfer mit einer Glasflasche zu Boden geschlagen, der Mann habe W. anschließend sechsmal mit einem Messer in den Rücken gestochen. Die Messerstiche waren laut Gericht die alleinige Todesursache.

Die Memminger Kriminalpolizei hatte nach der Tat die achtköpfige Sonderkommission "Shelter" eingerichtet. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West hatten die Beamten im Vorfeld des Prozesses rund 5.000 Stunden Ermittlungsarbeit geleistet. Die Eltern des Opfers waren am Prozess als Nebenkläger beteiligt.

Mit Informationen von AFP und dpa.

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