Vor Gericht in Memmingen schwiegen die zwei Beschuldigten bei Verlesung der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Jugendlichen und einem 26-Jährigen heimtückischen, gemeinschaftlichen Mord an einer 16-Jährigen vor.
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Die Anwesenden erheben sich im Gerichtssaal in Memmingen

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Tod einer 16-Jährigen in Memmingen: Schweigen zu Prozessbeginn

Vor Gericht in Memmingen schwiegen heute die zwei Beschuldigten bei Verlesung der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Jugendlichen und einem 26-Jährigen heimtückischen, gemeinschaftlichen Mord an einer 16-Jährigen vor.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Am Landgericht Memmingen begann am Montag (29.08.22) ein umfangreicher Prozess vor der Jugendkammer: Angeklagt sind die mittlerweile 16-jährige Angelina A. und der 26-jährige Denis G. Sie sollen im November die 16-Jährige Hanna W. heimtückisch ermordet haben, so die Anklage: Südlich des Memminger Flughafens sollen sie ihr ohne ihr Wissen Drogen verabreicht haben, sie dann mit einer Glasflasche niedergeschlagen und mit einem Messer auf sie eingestochen haben.

Die beiden Angeklagten nahmen die Verlesung der Anklageschrift weitgehend regungslos zur Kenntnis. Über ihre Anwälte ließen sie mitteilen, sich zu den Vorwürfen nicht äußern zu wollen. Anträge seitens der Verteidigung wurden nicht gestellt.

Motiv ist nicht bekannt

Die Tat hat die Region erschüttert, vieles ist noch immer unklar. So etwa das Motiv. In der Sonderkommission "Shelter" haben acht Polizeibeamtinnen und -beamte rund 5.000 Stunden lang zum Fall ermittelt, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West dem BR bestätigte. Das Gericht hat bis zum 8. Dezember derzeit 31 Verhandlungstermine angesetzt. Dazu seien 93 Zeugen und 8 Sachverständige geladen.

Polizeibeamte mit schwarzer Kleindung und Masken suchen auf einer Wiese Spuren, nachdem in der Nähe des Flughafens Memmingen eine 16-Jährige tot aufgefunden worden ist.
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Etwa 9 Monate, nachdem in der Nähe des Memminger Flughafens eine 16-Jährige tot gefunden wurde, beginnt der Prozess gegen zwei Tatverdächtige.

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Juristische Besonderheit: Erwachsener und Jugendliche angeklagt

Das Besondere an dem Verfahren ist, dass die Angeklagte jugendlich und der Angeklagte erwachsen ist. Dadurch findet das Verfahren vor der Jugendstrafkammer statt, ist aber öffentlich – anders als gewöhnlich bei Prozessen von Jugendlichen. Das Gericht kann die Öffentlichkeit allerdings von Teilen des Prozesses ausschließen.

Auch beim Höchststrafmaß, falls die Angeklagten für Mord verurteilt werden sollten, gibt es deshalb Unterschiede: Der heute 26-jährige G. könnte laut Gericht eine lebenslange Haftstrafe bekommen, die 16-Jährige A. höchstens zehn Jahre.

Anklage: Tat war geplant

Die beiden Angeklagten, eine zum Tatzeitpunkt 15-jährige Schülerin und ein damals 25-jähriger, zuletzt arbeitsloser Maurer, sollen die Tat vorab gemeinsam geplant haben. Die Angeklagte soll mit Hanna W. vereinbart haben, sich im Bereich früherer militärischer Flugzeughangars südlich des Flughafens Memmingerberg zu treffen. Dort habe sie ihr eine mit der Partydroge MDMA gefüllte Gelatine-Pille gegeben und behauptet, es handele sich um eine Vitaminpille.

Eltern der Getöteten sind Nebenkläger

Anschließend habe sie ihr mit einer Wodkaflasche auf den Kopf geschlagen, woraufhin diese zu Boden gegangen sei. Während sie auf dem Bauch lag, soll der 26-Jährige sechs Mal mit einem Butterflymesser auf sie eingestochen haben. Die 16-Jährige sei nach wenigen Minuten an den Verletzungen der Messerstiche und durch die Drogeneinnahme verstorben. Als Nebenkläger sind auch ihre Eltern am Prozess beteiligt.