Aiwangers frühere Schule
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Ministerium: Keine Schul-Unterlagen zum Fall Aiwanger vorhanden

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Ministerium: Keine Schul-Unterlagen zum Fall Aiwanger vorhanden

Zu dem antisemitischen Flugblatt aus der Schulzeit Hubert Aiwangers sind keine offiziellen Unterlagen mehr vorhanden - weder am Gymnasium noch an der Dienststelle des zuständigen Ministerialbeauftragten. Das teilte das Kultusministerium dem BR mit.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Zur Aufklärung von Vorwürfen gegen Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wegen eines Flugblatts, das den Holocaust verharmlost, liegen keine offiziellen Unterlagen mehr vor. "Nach Auskunft des aktuellen Schulleiters des Burkhart-Gymnasiums Mallersdorf-Pfaffendorf sind an der Schule keine Unterlagen zur Behandlung des Falls Aiwanger im Schuljahr 1987/88 vorhanden", teilte das Kultusministerium auf BR-Anfrage mit.

Auch an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern gebe es nach dessen Auskunft keine Unterlagen zu der Angelegenheit. Weitere Prüfungen müssten gegebenenfalls noch abgewartet werden. "Das Staatsministerium steht mit der Schule in Kontakt."

Wirbel um Flugblatt

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Dienstag nach einem Krisentreffen mit Aiwanger gesagt, der Minister sei bereit, noch vorhandene Schulakten "zu öffnen und damit auch für maximale Transparenz zu sorgen". Zudem soll Aiwanger 25 Fragen zu den Vorwürfen schriftlich beantworten.

Am Wochenende hatten Vorwürfe gegen Aiwanger im Zusammenhang mit dem 35 Jahre alten Flugblatt ein landespolitisches Beben ausgelöst. Zwar bekannte sich anschließend Aiwangers Bruder Helmut dazu, Verfasser des Papiers gewesen zu sein. Noch immer steht aber zumindest eine Beteiligung von Hubert Aiwanger im Raum. Schließlich hatte die Schule gegen ihn vor 35 Jahren ein Disziplinarverfahren angestrengt, nachdem in seiner Schultasche ein oder mehrere Exemplare gefunden worden waren, wie er am Samstag selbst einräumte.

Er sei damals zum Direktor einbestellt worden, teilte Aiwanger mit. "Mir wurde mit der Polizei gedroht, wenn ich den Sachverhalt nicht aufkläre." Als Ausweg sei ihm angeboten worden, ein Referat zu halten. "Dies ging ich unter Druck ein. Damit war die Sache für die Schule erledigt." Ob er einzelne Exemplare weitergegeben habe, sei ihm "heute nicht mehr erinnerlich". Zugleich betonte er: "Auch nach 35 Jahren distanziere ich mich vollends von dem Papier."

Fristen eingehalten

Dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind, steht nach Auskunft des Kultusministeriums "im Einklang mit der geltenden Rechtslage". Danach müssten Schullaufbahnbögen von Schülern, die die jeweilige Schule verlassen haben, nur ein Jahr aufbewahrt werden. Zu diesen Bögen gehöre gegebenenfalls auch eine Übersicht über Ordnungsmaßnahmen.

Dasselbe gelte "für alle sonstigen schriftlichen, die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler betreffenden wesentliche Vorgänge, die zur nachvollziehbaren und transparenten Dokumentation der Schullaufbahn zwingend notwendig sind". Protokolle von Sitzungen des Disziplinarausschusses einer Schule seien acht Jahre aufzubewahren.

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