ARCHIV - 10.05.2023, Berlin: Klaus Ernst, Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, spricht bei einer Sitzung des Bundestags.
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Der Bundestagsabgeordnete der Linken, Klaus Ernst, hat auf vollständigen Erhalt seiner Rente geklagt - und verloren.

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Linkenpolitiker Klaus Ernst scheitert mit Klage auf volle Rente

Zusätzlich zu seinem Abgeordnetengehalt wollte der Linken-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst seine volle Rente ausbezahlt bekommen. Die Richter haben seine Klage nun abgewiesen - nicht zum ersten Mal.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Seit 2005 sitzt Klaus Ernst für Die Linke im Bundestag, damals noch als Abgeordneter der WASG (Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit) und Linkspartei.PDS. Wegen seiner monatlichen Abgeordnetenbezüge steht ihm nur die Hälfte seiner gesetzlichen Altersrente zu. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des Sozialgerichts in Würzburg bestätigt. Die entsprechende Regelung sei rechtmäßig und verfassungsgemäß.

Abgeordnetengesetz regelt Rentenbezüge

Erhält ein amtierender Bundestagsabgeordneter im Rentenalter Bezüge, kann er nicht gleichzeitig die volle Rente beanspruchen, die sogenannte "Abgeordnetenentschädigung" muss zur Hälfte ruhen. Das ist im Abgeordnetengesetz so festgelegt.

Ernst hatte gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung geklagt. Er verlangte seine Rente in voller Höhe. Seiner Auffassung nach verletze die Kürzung die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie auf gesetzliche Rentenansprüche sowie die geschützte Freiheit des Abgeordneten. Er sieht darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Berufsleben vor Abgeordnetentätigkeit

In der Zeit vor seiner politischen Karriere als Abgeordneter hatte Klaus Ernst 1970 eine Ausbildung zum Elektromechaniker begonnen und danach in diesem Beruf gearbeitet. Später war er Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall.

Daher hat der heute 68-Jährige Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Er tritt für Die Linke in seinem Heimatwahlkreis Schweinfurt an. Im Jahr 2010 wurde er zusammen mit Gesine Lötzsch zum Bundesvorsitzenden gewählt und gab sein Amt als Gewerkschaftssekretär der IG Metall auf. Zwei Jahre später trat er auch als Parteivorsitzender zurück.

Sozialgericht Würzburg hat Klage in erster Instanz abgewiesen

Nachdem das Sozialgericht Würzburg in erster Instanz seine Klage abgewiesen hatte, wendete sich Ernst direkt an das Bundessozialgericht. Auch die Kasseler Richter wiesen die Klage ab und verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Dieses habe mehrfach bestätigt, dass öffentliche Leistungen mit "Unterhaltsfunktion" nicht nebeneinander gezahlt werden sollen. Ein übermäßiger Eingriff in die Eigentumsgarantie sei dies nicht, zumal den Abgeordneten die Hälfte ihrer Rente verbleibe.

"Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei der Abgeordnetenentschädigung um eine Leistung mit Alimentationscharakter, die alle weiteren Leistungen aus öffentlichen Mitteln ausschließt, soweit sie nicht einen Ausgleich für mit dem Mandat verbundenen Aufwand darstellen", führte sie aus. Als Mittel aus öffentlichen Kassen sehe das Bundesverfassungsgericht auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse an. Dem stehe nicht entgegen, dass die Rente zu einem erheblichen Teil auf eigenen Leistungen beruhe.

Abgeordnetenentschädigung ist höher als Rentenanteil

Die Ruhensvorschrift solle verhindern, dass mehrere Leistungen aus öffentlichen Kassen mit unterhaltssichernder Funktion in vollem Umfang gleichzeitig gezahlt würden, erklärte die Vorsitzende Richterin. "Die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückgehende Intention des Gesetzgebers, mit Paragraf 29 Abgeordnetengesetz eine sogenannte Doppelalimentation zu verhindern, ist geeignet, einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen zu rechtfertigen." Das Ruhen in Höhe von 50 Prozent verstoße auch nicht gegen das Übermaßverbot. Dem Kläger sei immer noch ein substanzieller Teil der Rente verblieben und die wesentlich höhere Abgeordnetenentschädigung sei nicht geschmälert worden.

Bundestagsabgeordnete: Diäten, Altersversorgung und andere Vergünstigungen

Die sogenannte Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro brutto und ist einkommensteuerpflichtig. Zusätzlich haben Bundestagsabgeordnete Anspruch auf eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 4.418 Euro pro Monat, die für Büro- und Repräsentationskosten sowie für die Anmietung von Wohnungen verwendet werden kann.

Darüber hinaus erhalten Bundestagsabgeordnete auch eine Altersversorgung. Sie wird vom Bundestag finanziert und beläuft sich auf 2,5 Prozent des Gehalts pro Jahr, das der oder die Abgeordnete im Bundestag tätig war. Mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft steigt die Entschädigung um weitere 2,5 Prozent an. Der Höchstsatz liegt bei 65 Prozent und kann nach 26 Jahren erreicht werden.

Neben dem Gehalt und der Altersversorgung genießen Bundestagsabgeordnete auch andere Vergünstigungen. So können sie beispielsweise kostenlos in der 1. Klasse und auch privat mit den Zügen der Deutschen Bahn fahren.

Mit Informationen von dpa und AFP.

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