Medizinische OP-Masken in einem Karton.
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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Anklage gegen zwei Männer aus Neumarkt wegen mutmaßlichen Betrugs mit Mund-Nasen-Schutzmasken abgelehnt.

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Kein Prozess nach Maskenbetrugsverdacht gegen zwei Oberpfälzer

Zwei Geschäftsführer einer Neumarker Firma müssen nicht vor Gericht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Anklage wegen mutmaßlichen Betrugs mit Mund-Nasen-Schutzmasken abgelehnt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz.

In Nürnberg wird nicht wegen des Verdachts auf Millionenbetrug mit Schutzmasken verhandelt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Geschäftsführer einer Firma aus Neumarkt in der Oberpfalz am Montag weitgehend ab. Wie eine Sprecherin mitteilte, sah das Gericht hinsichtlich der Betrugsvorwürfe keinen hinreichenden Tatverdacht.

Vorwurf: Millionen qualitativ schlechte Masken verkauft

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge sollen die Männer aus dem Raum Neumarkt dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) während der ersten Corona-Welle im April 2020 rund 2,5 Millionen Masken verkauft haben, von denen knapp die Hälfte nicht dem vereinbarten Qualitätsstandard entsprach. Das sollen die Männer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Masken seien für die Verteilung an Katastrophenschutzeinrichtungen und Kliniken bestimmt gewesen.

Einer der Angeklagten muss wegen Urkundenfälschung vor Gericht

Einer der Angeklagten muss sich dennoch vor Gericht verantworten - aber nicht wegen möglichen Betrugs, sondern wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung. Der 31-Jährige soll in Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken in einem Bestätigungsschreiben unbefugt den Firmenstempel und die Unterschrift eines Verantwortlichen einer anderen Firma verwendet haben.

Gericht: Betrugsvorsatz nicht nachweisbar

Das Gericht sah aber nicht genügend Indizien für ein strafbares Handeln im Zusammenhang mit dem Betrugsvorwurf. Die Unterlagen seien nicht zur Täuschung geeignet gewesen. Unter anderem sei nach Einschätzung des Landgerichtes die Quote der schadhaften Masken niedriger und ein Betrugsvorsatz nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung des Landgerichtes beim OLG Nürnberg Beschwerde einlegen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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