Jemand füllt am Wasserhahn ein Glas mit Leitungswasser.
Bildrechte: BR/Lisa Hinder

Das Ergebnis einer Routinekontrolle hat in Nürnberg Keime im Trinkwasser nachgewiesen. (Symbolbild)

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Keime nach Kontrolle? Die ständige Überwachung des Trinkwassers

Abkochgebot in Nürnberg, verunreinigtes Trinkwasser in Hof – in Franken werden bei Routineuntersuchungen immer mal wieder Verunreinigungen im Leitungswasser entdeckt. Wie laufen diese Kontrollen ab? Und was bedeuten Keime im Trinkwasser für Anwohner?

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Franken am .

Trinkwasser in Deutschland muss viele Auflagen erfüllen. Die Trinkwasserverordnung geht in einigen Punkten über die Verordnung von Mineral- und Tafelwasser hinaus: So legt sie zum Beispiel Höchstgehalte für Pestizide, Industriechemikalien und Uran fest.

In der Mineral- und Tafelwasserverordnung fehlen diese Grenzwerte für herkömmliche natürliche Mineralwässer. Die zahlreichen Wasserversorger sind verpflichtet, die Qualität des von ihnen zur Verfügung gestellten Trinkwassers zu sichern und von Laboren kontrollieren zu lassen. In letzter Zeit gab es auch in Mittel- und Oberfranken vermehrt Meldungen, wonach das Wasser in bestimmten Gebieten vorübergehend abgekocht werden müsse. Auslöser für solche Maßnahmen waren meist Verunreinigungen im Leitungswasser, die im Rahmen von Routinekontrollen entdeckt worden waren.

Trinkwasser in Nürnberg wird täglich geprüft

Seit Freitag gilt beispielsweise für die drei Nürnberger Stadtteile Großgründlach, Kleingründlach und Reutles ein Abkochgebot für Leitungswasser. In diesen Gebieten wurde eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser festgestellt. Um solche Verunreinigungen festzustellen, muss das Wasser aber erst einmal untersucht werden.

In Nürnberg ist das Unternehmen N‑Ergie für die Versorgung von Trinkwasser zuständig – und damit auch für dessen Kontrollen. In dem 1.500 Kilometer großen Rohrnetz werden täglich Proben an Messstellen im Wassereinzugsgebiet, aus Brunnen, Quellen, Wasserwerken, Fernleitungen und Hochbehältern genommen. Diese Proben werden in einem Labor analysiert. In Nürnberg wird das Trinkwasser zum Beispiel auch auf Arzneimittelrückstände untersucht.

Abkochgebot bei Verunreinigung im Trinkwasser

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten darf. Falls die Routinekontrollen eine Verunreinigung im Trinkwasser feststellen, wird als Schutzmaßnahme in vielen Fällen das Leitungswasser gechlort – so wie aktuell in den drei Nürnberger Stadtteilen Großgründlach, Kleingründlach und Reutles.

Das bedeutet: Das Wasser riecht nach Chlor und sieht etwas trüber aus als gewöhnlich. Gesundheitlich sei es aber unbedenklich. Trotzdem gilt aber meist auch während der Chlorung das Abkochgebot: Fünf Minuten lang soll das Wasser sprudelnd aufgekocht werden, wenn man es zum Trinken, zur Zubereitung von Essen oder auch zum Zähneputzen verwendet. Bei Kleinkindern und Kranken sollte beim Waschen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Wie die Keime in dem konkreten Fall in Nürnberg ins Trinkwasser gelangen konnte, ist aktuell noch nicht klar, die Untersuchungen laufen noch. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit gibt es in Nürnberg keine, denn im Versorgungsnetz von N-Ergie gab es so eine Verunreinigung durch das Bakterium "Pseudomonas aeruginosa" noch nie, erklärte ein Sprecher des Versorgers auf BR-Anfrage. Anderswo in Deutschland hat es solche Verunreinigungen aber bereits gegeben: Diese Fälle haben gezeigt, dass das Bakterium in die Trinkwasserversorgung gelangen kann, wenn zum Beispiel Bauarbeiten an dem Leitungsnetz vorgenommen werden.

Wasser sprudelt auf die Straße
Bildrechte: BR
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Keime nach Kontrolle? Die ständige Überwachung des Trinkwassers

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!