Maximilian Eder als Redner bei einer Kundgebung in Nürnberg im Januar 2022.
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Maximilian Eder als Redner bei einer Kundgebung in Nürnberg im Januar 2022.

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Nach 35 Tagen: Inhaftierter Reichsbürger beendet Hungerstreik

Über einen Monat keine Nahrung: Maximilian Eder, ehemaliger Bundeswehr-Oberst aus Niederbayern, sitzt wegen Terrorverdachts im Zusammenhang mit der Reichsbürger-Szene in Haft. Seinen Hungerstreik hat er beendet, weil ihm die Zwangsernährung drohte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Maximilian Eder, ehemaliger Bundeswehr-Oberst aus dem Bayerischen Wald, hat laut seinem Zwieseler Pflichtverteidiger Alois Fuggenthaler bereits am 17. Mai um 13 Uhr seinen Hunger- und Durststreik beendet. Das bestätigte der Anwalt am Dienstag gegenüber BR24.

Hungerstreik wegen drohender Zwangsernährung beendet

Eder befindet sich derzeit in München in der JVA Stadelheim. Grund für das Ende seines Streiks sei eine drohende Zwangsernährung gewesen, so Fuggenthaler. Eder sitzt seit einer großen Razzia in der Reichsbürger-Szene im Dezember in Haft. Ihm wird vorgeworfen, an gewaltsamen Umsturzplänen beteiligt gewesen zu sein. Aus Protest gegen seine Inhaftierung war Eder am 12. April in den Hungerstreik getreten. Er saß zunächst in der JVA Landshut ein, wurde dann ins Bezirkskrankenhaus (BKH) Landshut und schließlich nach Stadelheim gebracht.

35 Tage und sechs Stunden im Hungerstreik

Seit seiner Entscheidung, Essen und Trinken zu verweigern, habe er nur hin und wieder den Mund ausgespült, heißt es von seinem Anwalt. Da der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) seine Zwangsernährung anordnen wollte, habe Eder seinen Streik freiwillig beendet - nach 35 Tagen und sechs Stunden, so der Anwalt. Zunächst habe Eder drei Tage lang Astronautennahrung erhalten.

Da er keine gesundheitlichen Probleme oder Vorerkrankungen hatte, habe sein Körper den Hungerstreik länger ertragen. Von Beginn an hatte er allerdings mit Schwindel und Schwächeanfällen zu kämpfen. Am Schluss hatte Eder nur noch 35 Grad Körpertemperatur, heißt es. Die Zwangsernährung sollte angeordnet werden, weil eine Ärztin am BGH Zweifel daran geäußert hatte, dass Eder seine Patientenverfügung, die keine Weiterbehandlung vorsah, im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte erstellt habe. Deshalb hätte man ihn im Zweifel fixieren und zwangsernähren können. Ein Gutachten am BKH Landshut hatte ihn zunächst für voll geschäftsfähig erklärt, so Eders Anwalt.

Eder derzeit auf der Krankenstation in der JVA Stadelheim

Nach Stadelheim wurde der Inhaftierte am 2. Mai gebracht, weil die polizeiliche Überwachung im Dreischichtbetrieb im BKH Landshut sehr aufwendig war. Eder habe sich dort gut versorgt gefühlt und konnte auch Besuch empfangen, so sein Anwalt. In der JVA Stadelheim in München liege er nun auf der Krankenstation, zusammen mit mehreren anderen Patienten. Die JVA dort sei für die Versorgung von Kranken besser ausgestattet als die JVA Landshut, so der Anwalt. Eder bemängele die fehlende psychologische Betreuung in Stadelheim - es gebe nur tägliche medizinische Untersuchungen - und die Einschränkungen bei den Besuchern. Sein Mandant fühle sich "weggesperrt".

Eder: Im Führungsstab der Reichsbürger um Prinz Reuß?

Maximilian Eder soll laut Ermittlern zum Führungsstab der Reichsbürger-Gruppierung um den mutmaßlichen Rädelsführer Heinrich Prinz Reuß gehören, die bei einer Großrazzia im Dezember aufgeflogen war und im Verdacht steht, als terroristische Vereinigung das politische System stürzen zu wollen. Die Gruppe soll Pläne für einen gewaltsamen Sturm auf den Bundestag gehabt haben. Eder gehörte Ermittlern zufolge zur Führung des "militärischen Arms" der Verschwörer. Dieser sollte den demokratischen Rechtsstaat auch auf Ebene der Gemeinden, Kreise und Kommunen "beseitigen", hieß es später von der Bundesanwaltschaft.

Der Vereinigung sei bewusst gewesen, dass es dabei zu Toten kommen werde. Bei Eder bestehe demnach konkret der "dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung". Als Haftgrund gilt Fluchtgefahr. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof bestätigte dies, als er den Haftbefehl in Vollzug setzte.

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