Am Rand des Parkplatzes eines Möbelhauses erinnern ein Plakat, ein Kreuz und Kerzen an die Frau, die bei dem Unfall in Augsburg gestorben ist
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Stefan Puchner

Der Autofahrer des Autos, der den tödlichen Unfall in Augsburg auf einem Parkplatz verursacht hat, hat ein Geständnis abgelegt

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Geständnis nach tödlichem Raser-Unfall auf Möbelhaus-Parkplatz

Weil er viel zu schnell gefahren ist, soll ein 54-Jähriger in Augsburg auf einem Parkplatz einen Unfall verursacht haben, bei dem seine Mitfahrerin gestorben ist. Der Angeklagte hat vor dem Landgericht Augsburg fast alle Anklagepunkte gestanden.

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Der Angeklagte soll vergangenes Jahr im August mit fast 150 Stundenkilometer gefahren sein, erlaubt waren 50, um seinen drei Mitfahrern die Leistung seines Autos zu demonstrieren. Dabei verlor er die Kontrolle über seinen Wagen, fuhr durch den Zaun des Möbelhaus-Geländes, schleuderte und prallte gegen einen Ständer für Einkaufswagen. Bei dem Unfall starb eine 21-jährige Mitfahrerin, die beiden anderen Mitfahrer wurden verletzt. Der 54-jährige Angeklagte hat heute zu Beginn des Prozesses ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Der Verteidiger verlas im Namen seines Mandanten eine Erklärung, in der die Vorwürfe aus der Anklage bis auf einzelne Details eingeräumt wurden.

Angeklagter zeigt Reue

In der Erklärung des Angeklagten zeigte dieser Reue für das Geschehene, die Geschwindigkeit sei völlig überhöht und völlig unangepasst gewesen. Außerdem hieß es weiter, das Auto, ein serienmäßiger Mercedes GL63 AMG, sei modifiziert worden, was zu einer "massiven Leistungssteigerung und einer Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit" geführt habe. Diese Punkte würden, so der Anwalt des Angeklagten, Florian Engert, in den kommenden Verhandlungstagen durch einen Sachverständigen thematisiert.

Kein Mord- oder Totschlagsvorwurf der Staatsanwaltschaft

Aus Sicht des Staatsanwalts hätte der Unfall sogar noch schlimmere Folgen haben können: "Dass keine weiteren Personen durch die Fahrt des Angeschuldigten verletzt oder getötet wurden, war ein bloßer Zufall". Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, aus "völliger Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und aus Spaß am Posieren" gerast zu sein. Der Angeklagte habe aber nicht "mit Wissen und Wollen im Hinblick auf die Tötung eines Menschen" gehandelt. Deshalb stehe der Anklage nicht wegen Mord oder Totschlag vor Gericht, sondern wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.

Bis zu zehn Jahre Haft sind möglich

Außerdem ist der 54-Jährige wegen einer zweiten Raser-Fahrt angeklagt. Diese fand an der gleichen Stelle statt, auch damals fuhr er laut Anklage fast 200 Stundenkilometer. Dem Angeklagten droht eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Das Landgericht plant noch sieben weitere Verhandlungstage, das Urteil soll Mitte November verkündet werden.

Mit Infos von dpa

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