Der Angeklagte und sein Verteidiger im Schwurgerichtssaal
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Der Angeklagte und sein Verteidiger im Schwurgerichtssaal

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Urteil im Raser-Prozess Monheim ist rechtskräftig

Mehr als sechs Jahre Haft wegen eines Autorennens mit tödlichem Ausgang: Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist jetzt rechtskräftig. Mehrfach hatte der Angeklagte eine Revision angekündigt und dann wieder zurückgenommen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Urteil im Raser-Prozess von Monheim im schwäbischen Landkreis Donau-Ries ist jetzt rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Augsburg mit. Der Hauptangeklagte war nach einem tödlichen Autounfall wegen eines verbotenen Autorennens zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Tauziehen um die Revision

Das Hin und Her um die Revision ist damit endgültig beendet. Bei der Urteilsverkündung Mitte November gab der 28 Jahre alte Monheimer im Gerichtssaal an, das Urteil anzunehmen, um sich dann direkt zu korrigieren.

So ging es weiter: Erst ließ er über seinen Verteidiger einen Antrag auf Revision stellen, um ihn jetzt wieder offiziell zurückzuziehen. Weil auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Raser verursacht bei Monheim tödlichen Unfall

Zum Hintergrund: Der Hauptangeklagte war im April 2021 mit bis zu 204 Kilometern pro Stunde auf einer Staatsstraße bei Monheim gerast. Dann verlor er die Kontrolle über sein 240 PS starkes und mit einer illegal installierten Tuning-Software versehenes Auto.

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Im Gegenverkehr stieß er mit dem Auto einer damals 54 Jahre alten Frau zusammen. Sie starb noch an der Unfallstelle. Der Unfallhergang war vor Gericht weitestgehend unstrittig – vor allem, weil eine Dash-Cam im Auto des Mannes die Fahrt gefilmt hatte.

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