Weiße Silhouette einer Fußgängerin
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Die weiße Silhouette eines Menschen soll in Nürnberg an eine Fußgängerin erinnern, die tödlich verunglückt ist.

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Fußgängermahnmal in Nürnberg: Gedenken und Appell

In Nürnberg soll die Silhouette eines Menschen an einen getöteten Fußgänger erinnern, der nach einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen war. Mit Gedenkstellen wie dieser, will ein Verband aber auch, dass die Stadt mehr politischen Druck ausübt.

Über dieses Thema berichtet: regionalZeit - Franken am .

Es war in den Abendstunden des 8. Dezember vergangenen Jahres, als ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen eine 60 Jahre alte Fußgängerin erfasste – laut Polizei leuchteten beide Ampeln grün. Die Frau starb an ihren Kopfverletzungen. Rund einen Monat nach dem Unglück soll an dem Unfallort an der Kreuzung Münchner Straße/Zollhausstraße im Süden Nürnbergs jetzt ein Mahnmal aufgestellt werden: eine ein Meter hohe weiße Silhouette eines Fußgängers.

Sie soll – analog zu "Ghost Bikes", die für getötete Radfahrer aufgestellt werden – an Fußgänger erinnern, die im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind. Die Zahl der getöteten Fußgänger ist zumindest in Nürnberg zuletzt gestiegen: 2020 waren es zwei, 2021 drei, 2022 vier. Das belegen die aktuellsten Statistiken der Polizei Nürnberg.

Angehörige haben Mitspracherecht bei Mahnmal

Verantwortlich für die Mahnmale für getötete Fußgänger ist der Fachverband Fußverkehr Deutschland, "Fuss e.V.". Dessen Nürnberger Ortsgruppe hat sich fest vorgenommen, für jeden getöteten Fußgänger solche Silhouetten aus Aluminiumverbund aufzustellen. Sie sollen in erster Linie ein Gedenken sein – sofern die Angehörigen nichts dagegen haben. Denn wer als Hinterbliebener nicht ständig durch das Mahnmal an das Unglück erinnert werden möchte, kann sich an den Verband wenden. Dann werde die Silhouette auch nicht aufgestellt, erklärt Claudia Pfefferlein von Fuss e.V. Nürnberg im BR-Gespräch.

Die Mahnmale sollen aber auch deutlich machen, dass an diesem Ort ein Fußgänger im Straßenverkehr ums Leben kam. Durch diese Kennzeichnung erhoffen sich Verbände wie Fuss e.V., dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Gefahr von tödlichen Unfällen zu senken. Dies könnten zum Beispiel geänderte Ampelschaltungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen sein.

Geschwindigkeitsbegrenzung ist an Bedingungen geknüpft

Bei Geschwindigkeitsbegrenzung haben die Kommunen aber nur begrenzten Spielraum, erklärt ein Sprecher des Verkehrsplanungsamts der Stadt Nürnberg. Die Stadt muss sich nämlich an die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung halten. Darin werden Geschwindigkeitsreduzierungen geregelt. Und darin steht geschrieben, dass man zum Beispiel Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nur dann einführen darf, wenn zum Beispiel Kindergärten oder Altenheime in der Nähe sind oder wenn der Lärmschutz nicht eingehalten wird.

Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"

Mehr Mitgestaltung bei der Straßenverkehrsordnung ist ein deutschlandweites Thema. Knapp 1.000 Städte und Kommunen haben sich der Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden" angeschlossen, darunter auch die Stadt Nürnberg. Die Initiative fordert unter anderem, dass Tempo-30-Zonen von Kommunen dort angeordnet werden können, wo sie es für notwendig erachten. Vielen Verbänden geht die Initiative allein aber noch nicht weit genug: Auch Fuss e.V. Nürnberg fordert von den Städten, noch mehr politischen Druck auszuüben, damit die Straßenverkehrsordnung individueller geändert werden kann.

Stadt Nürnberg hat Fußverkehrsstrategie

Mehr Attraktivität für Fußgänger hat sich die Stadt Nürnberg dennoch auf die Fahne geschrieben: Neben einer sogenannten Fußverkehrsstrategie – die Barrierefreiheit und mehr Sicherheit für Fußgänger verspricht – läuft gerade ein Pilotprojekt: Unter dem Titel "Fußgängerfreundliche Stadtteile" soll der Nürnberger Stadtteil Wöhrd in den nächsten Jahren umgebaut werden.

Im Dialog mit Bürgern vor Ort sollen Kreuzungen und Plätze neugestaltet werden. Zum Beispiel dürfen Kreuzungen nicht mehr zugeparkt werden und es soll mehr Grünflächen an Straßenkreuzungen geben. Das Ziel der Stadt Nürnberg: Bis 2030 sollen alle Stadtteile innerhalb des Bundesstraßenrings auf ihre Fußgängerfreundlichkeit untersucht und Handlungsschritte zur Verbesserung festgelegt werden.

Silhouette eines Fußgängers als Mahnmal.
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