Egon Greipl, Stadtrat Passau und ehemaliger Generalkonservator (Archivbild)
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Egon Greipl, Stadtrat Passau und ehemaliger Generalkonservator (Archivbild)

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Ex-Generalkonservator Greipl zu Bewährungsstrafe verurteilt

Schon am zweiten Verhandlungstag - und damit deutlich schneller als geplant - ist das Urteil gegen Ex-Generalkonservator Egon Greipl gefallen. Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurde er in 27 Fällen schuldig gesprochen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Urteil im Fall Egon Greipl: Das Amtsgericht München hat heute den ehemaligen obersten Denkmalpfleger Bayerns wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 27 Fällen schuldig gesprochen. Wie eine Sprecherin des Gerichts dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, wurde gegen Greipl eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung und Revision sind noch möglich.

Verhandlung schon am zweiten Prozesstag beendet

Damit ging die Verhandlung schon am zweiten Prozesstag zu Ende. Deutlich schneller als geplant. Eigentlich waren vier Verhandlungstage und als Urteilstermin der kommende Donnerstag angesetzt. Grund für die Verkürzung ist eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Weil Greipl die Vorwürfe weitgehend einräumte, verzichtete das Gericht auf die Aussagen mehrerer Zeugen.

Grund: Umstrittene Werkverträge für seine Mitarbeiter

Es ging um umstrittene Werkverträge, die Greipl in seiner Zeit als Generalkonservator von 1999 bis 2013 ausgestellt hatte. Er hatte seinen Mitarbeitern, die sich vor allem um die Digitalisierung der Denkmalliste kümmerten, nur befristete Verträge angeboten, obwohl ihnen arbeitsrechtlich Festanstellungen zustanden. Die Folge war, dass der Freistaat rückwirkend Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 730.000 Euro nachzahlen musste.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte Greipl, der seit einigen Jahren in Passau lebt, 2019 zu Schadensersatz verpflichtet. Der Freistaat reduzierte die Summe auf 450.000 Euro.

Denkmalliste für Bayern digitalisiert

Greipl selbst äußerte sich am Abend. Dem Bayerischen Rundfunk teilte er schriftlich mit, ihm sei es das wichtigste Anliegen gewesen, die Denkmalliste nach einheitlichen fachlichen Maßstäben auf aktuellen Stand zu bringen und im Internet digital verfügbar zu machen. Dieses Ziel sei nur mit Werkverträgen wirtschaftlich zu kalkulieren gewesen. Die arbeitsrechtlichen Risiken habe er unterschätzt. Immerhin, so Greipl, habe Bayern jetzt eine vollständige, digital verfügbare Denkmalliste bekommen. "Leider auch auf meine Kosten", schreibt der 74-Jährige.

"Vermögenslos, vorbestraft und schwerbehindert"

Greipl weiter: "Das alles wäre nicht eingetreten, hätte ich 1999 die juristischen Risiken deutlich höher eingeschätzt als dringende fachliche Erfordernisse und hätte ich folglich überhaupt die Finger von einer Revision der Denkmalliste gelassen." Die Bilanz seines Berufslebens sei, dass er vermögenslos, vorbestraft und durch die Folgen eines Schlaganfalls schwerbehindert sei.

Urteil des Gerichts liegt in der Mitte

Laut Gerichtssprecherin wurden dem Angeklagten neben dem Geständnis die länger zurückliegenden Tatzeiten, sein schlechter Gesundheitszustand sowie die Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung mildernd angerechnet. Außerdem habe sich der 74-Jährige nicht bereichert. Zulasten Greipls gingen die jeweiligen Schadenssummen, heißt es weiter. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert, die Verteidigung sechs Monate auf Bewährung.

Spendenaufruf Anfang des Jahres gestartet

Ehemalige Politiker, Professoren und Denkmalpfleger hatten bereits im Vorfeld Partei für den Ex-Generalkonservator ergriffen. Bayerns ehemaliger Kultusminister Hans Maier (CSU) startete Anfang des Jahres sogar einen Spendenaufruf, bei dem bisher über 70.000 Euro zusammengekommen sind.

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