Der frühere Bayerischer Generalkonservator Egon Greipl hat im langjährigen Rechtsstreit gegen den Freistaat verloren und muss mehr als 700.000 Euro Schadensersatz zahlen. Es geht um Sozialbeiträge für freie Mitarbeiter der Denkmalbehörde.
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Der frühere Bayerischer Generalkonservator Egon Greipl aus Passau hat im langjährigen Rechtsstreit gegen den Freistaat verloren

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Fall Greipl: Ministerium hat keine Zweifel an eigener Rolle

Nach dem VGH-Urteil gegen Bayerns Ex-Generalkonservator Greipl sieht sich das Bayerische Wissenschaftsministerium bestätigt. Zweifel an der eigenen Rolle gibt es offenbar nicht. Es ging um die Vergabe von Scheinwerkverträgen an externe Mitarbeiter.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen Bayerns Ex-Generalkonservator Egon Johannes Greipl aus Passau, der nun rund 730.000 Euro Schadensersatz an den Freistaat zahlen muss, sieht sich das Bayerische Wissenschaftsministerium bestätigt. "Es bestehen keine Zweifel an dem Beschluss des VGH München", teilt die Pressestelle auf BR-Nachfrage mit.

Professor für Denkmalpflege gibt Freistaat Mitschuld

Zuvor hatte Achim Hubel, Vertrauter Greipls und selbst Professor für Denkmalpflege, das Vorgehen des Freistaats Bayern gegen den ehemaligen obersten Denkmalschützer kritisiert. Hubel sieht eine Teilschuld beim Freistaat, der Stellen im Landesamt für Denkmalpflege eher gestrichen als geschaffen habe.

Durch die "chronische Unterbesetzung" hätte der Freistaat daher die im Denkmalschutzgesetz vorgeschriebene Pflege einer Denkmalliste nicht mehr erfüllen können, so Hubel im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk. Aus diesem Grund hätte der langjährige Leiter des Landesamts für Denkmalpflege Greipl immer wieder neue Werkverträge abgeschlossen, um seinem Auftrag gerecht zu werden.

Freistaat musste Sozialversicherungsverträge nachzahlen

Allerdings: Gegen diese Praxis hatte ein solch extern Beschäftigter geklagt. Der Freistaat musste daher Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, in Höhe von rund 730.000 Euro. Wie Beschäftigungen in der Denkmalpflege aktuell gehandhabt werden, lässt das zuständige Wissenschaftsministerium offen. "Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat die Angelegenheit umfassend aufgearbeitet und die damalige Praxis umgestellt", teilt das Ministerium lediglich mit.

Denkmalpflege Experte: "Da wird mit zweierlei Maß gemessen"

Der emeritierte Denkmalpflege-Experte Achim Hubel mahnt an, dass das Urteil noch Folgen für die Arbeit in den Verwaltungen haben könnte - gerade bei jenen Beamten, die mit Vergaben zu tun haben. Hubel verweist auf Bauprojekte, die sich regelmäßig verteuern würden und in deren Folge niemand zur Rechenschaft gezogen werde. "Da wird mit zweierlei Maß gemessen." Aus Sicht des Ministeriums ist die Kritik unbegründet, "da im Verfahren belegt wurde, dass im konkreten Fall grob fahrlässig gehandelt und sämtliche Warnhinweise missachten wurden".

Greipl selbst war für den Bayerischen Rundfunk nicht zu erreichen. Am Rande eines Termins in Landshut wollte sich der bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) nicht zu dem Fall äußern.

Stationen in Regensburg und Passau

Egon Johannes Greipl war vor seiner Zeit als Generalkonservator Kulturreferent in Regensburg. Nach seiner Pensionierung war er bis 2020 ehrenamtlicher Stadtrat in seiner Heimatstadt Passau.

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