Eine Cannabis-Planze, davor eine Waage, Geldscheine und ein Stempel mit der Aufschrift "Cannabis-Legalisierung"
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Wegen der anstehenden Cannabis-Legalisierung muss die Staatsanwaltschaft rund 3.000 Fälle erneut sichten und bewerten.

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Cannabis-Legalisierung: Augsburger Ermittler vor Mammutaufgabe

Wegen der anstehenden Cannabis-Legalisierung muss die Staatsanwaltschaft Augsburg rund 3.000 Fälle erneut sichten und bewerten. Mehrere hundert Fälle könnten mit der Gesetzesänderung hinfällig werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die geplante Legalisierung von Cannabis beschert auch den schwäbischen Justizbehörden massive Arbeit. Allein die Staatsanwaltschaft Augsburg muss nach Angaben von Sprecher Michael Nißl dafür knapp 3.000 Fälle überprüfen. Diese werden alle unter dem Oberbegriff "Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz" geführt. Die Mitarbeiter müssten zunächst klären, ob es sich um Kokain, Heroin, Speed oder eben Cannabis handelt.

3.000 Fällen neu prüfen – auf Papier

Per Schlagwortsuche am Computer ist diese Auswertung nicht möglich, erklärt Oberstaatsanwalt Nißl: Deshalb müssen die Mitarbeiter der Anklagebehörde jede Menge Akten aus der Registratur holen und sichten, jeden Fall händisch prüfen müssen: "Eine brutale Arbeit", so Nißl. Dazu komme die Anzahl der Fälle. Denn der Landgerichtsbezirk, für den die Augsburger Strafverfolger zuständig sind, reicht vom nordschwäbischen Oettingen bis ans südliche Ammersee-Gebiet.

Manche Urteile nicht mehr vollstreckbar

Fest steht bislang, so Nißl, dass über 600 Verfahren durch die geplante Gesetzesänderung in Sachen Cannabis betroffen sind. Zum einen sind das Verfahren, die bereits rechtsgültig abgeurteilt, die aber noch nicht vollstreckt sind, bei denen etwa eine Geldstrafe noch aussteht. Wenn es dabei um eine Menge unter 25 Gramm Cannabis geht, können diese Fälle nicht mehr vollstreckt werden. Etwa 300 Fälle könnten das sein, so die Vermutung. Daneben gebe es weitere 300 sogenannte Mischfälle, wo Cannabisbesitz neben anderen Straftaten angeklagt war. Auch da muss geprüft werden, was an der Strafe noch vollstreckt werden darf.

Stichtag Ostersonntag

Darüber hinaus aber gebe es eine weitere Ebene, erklärt der Strafverfolger: Nämlich die Fälle, bei denen es um Haftsachen geht, bei denen also ein Straftäter wegen einer Drogensache im Gefängnis sitzt. Auch hier müsse der Haftbefehl möglicherweise angepasst oder ganz aufgehoben werden, wenn es bei der verurteilten Tat um eine Menge von Drogen ging, die künftig straffrei ist. Und: Hierbei ist der Stichtag der 1. April 2024, der Ostermontag.

Strafrahmen abgesenkt

Das neue Gesetz privilegiere dabei nicht nur den kleinen Privatkonsumenten, gibt Oberstaatsanwalt Nißl zu bedenken. Es nutze durch die Absenkung des Strafrahmens auch den rein gewinnorientierten Dealern: Wer bisher bei der verbotenen Einfuhr von 500 Kilogramm Cannabis aus dem Ausland mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen musste, den erwarten im Zuge der Gesetzesänderung künftig nur noch bis fünf Jahre Gefängnis, also weniger als die Hälfte.

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