Nürnberger Frühlingsfest.
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Nürnberger Frühlingsfest.

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Debatte um Cannabis-Regeln auf Volksfesten: Kiffen am Karussell?

Die Volksfestsaison hat begonnen, die Karussells drehen sich, das Bier fließt. Seit der Teil-Freigabe von Cannabis stellen sich allerdings auch hier ganz neue Fragen: Passen Kiffende aufs Volksfest? Die meisten Veranstalter sind sich da einig.

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Darf neben Karussells und Bierzelten gekifft werden? Das Cannabis-Gesetz beinhaltet für Volksfeste keine Regeln. Viele Veranstalter zitieren aber die Vorgabe des Gesetzes, dass Cannabis-Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt ist – und Volksfeste seien nun einmal Familienfeste. Der Joint habe auf dem Rummel also nichts zu suchen.

Cannabis bei Nürnberger und Augsburger Volksfesten kein Thema

In Nürnberg und in Augsburg am Plärrer laufen die Volksfeste seit Ende März. Dort heißt es, Cannabis sei bisher kein Thema gewesen. "Bislang haben derartige Vorfälle die Polizei nicht beschäftigt", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Auch in Nürnberg heißt es bei der Polizei: "Seit Beginn des diesjährigen Frühlingsfestes kam es zu keinerlei Auffälligkeiten im Hinblick auf die kürzlich erfolgte Cannabis-Legalisierung." 

Regensburg setzt auf Cannabis-Verzicht bei der Maidult

Auf dem Frühlingsfest in Weiden Ende des Monats wird das Kiffen nicht erlaubt sein. Wie eine Sprecherin der Stadt erklärt, ist es nach der Festverordnung ohnehin verboten, Alkohol und sonstige berauschende Mittel mitzubringen. Die Stadt Regensburg dagegen spricht für die Maidult kein prinzipielles Verbot aus. Aber eine Sprecherin bittet, auf den Konsum zu verzichten, da die Dult ein Familienfest sei.

"Seitens der Stadt Landshut wird der Konsum von Cannabis auf der Landshuter Frühjahrsdult nicht geduldet", heißt es auf BR-Anfrage aus der niederbayerischen Bezirkshauptstadt, es werde "eine entsprechende Allgemeinverfügung für ein generelles Konsumverbot auf der Frühjahrsdult 2024 vorbereitet". Ähnliche Antwort aus Passau: Die Dult sei insbesondere für Familien ausgelegt. Die Verwaltung plane ein Verbot des Konsums von Cannabis auf dem gesamten Passauer Dultgelände.

Keine Extra-Regelungen für Gäubodenvolksfest und Oktoberfest

Beim zweitgrößten Volksfest Bayerns, dem Gäubodenvolksfest in Straubing, gibt es noch keine spezielle Regelung. Wie dort künftig mit Cannabis umgegangen werden soll, will die Stadt Straubing prüfen, wie ein Sprecher sagte.

Auch bis zum Oktoberfest sind es noch ein paar Monate hin. Für Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) ist die Sache klar: "Die Wiesn ist ein Fest für alle. Und das Gesetz sagt, Kinder und Jugendliche sind zu schützen. Daraus schließe ich: Wiesn und Kiffen geht nicht zusammen." Was schon durch das Gesetz verboten sei, müsse er nicht nochmal verbieten. 

Schaustellerverband: Volksfeste wurden wohl vergessen

Die gesetzliche Grundlage sei nicht ausreichend, sagt hingegen Lorenz Kalb, Vorsitzender des süddeutschen Schaustellerverbandes. "Wir haben den Landtag angeschrieben, und auch den Ministerpräsidenten persönlich", sagt Kalb. "Auf Volksfesten hat Cannabis nichts suchen. Wir haben spätestes alle 60, 70 Meter ein Kindergeschäft." Und das sei gleichzusetzen mit einem Kinderspielplatz. Volksfeste seien aber wie Biergärten und Freibäder im Gesetz nicht genannt. "Das halten wir für einen Fehler. Ich glaube einfach, die haben die Volksfeste vergessen."

Nürnberger Volksfest: Verbots-Aufkleber an Geschäften

Beim seit 30. März laufenden Nürnberger Volksfest verweise an jedem Geschäft ein Aufkleber darauf, dass hier Cannabis-Konsum nicht erlaubt ist. "Das ist nur durchsetzbar an den Geschäften, nicht auf den Straßen", sagte Kalb. In der ersten Volksfestwoche habe es aber keine Zwischenfälle mit Kiffern gegeben. 

Bei der Stadt Nürnberg heißt es, für eine Festlegung eigener Verbotszonen fehle die bundesgesetzliche Ermächtigung. "Es ist rechtlich nicht grundsätzlich verboten, auf Volksfesten Cannabis im Außenbereich zu konsumieren, im Einzelfall aber wohl tatsächlich oft kaum möglich, weil eine entstehende räumliche Nähe zu Minderjährigen sehr wahrscheinlich ist", erläuterte eine Sprecherin.

Sind Volksfeste wie Fußgängerzonen?

Einmal mehr bleiben Fragen. Sind Volksfeste vielleicht eine Art Fußgängerzone? Dort ist Kiffen bis 20.00 Uhr verboten. Oder könnten Joints in Verbindung mit Alkohol zur Sicherheitsgefahr werden - und deshalb verboten werden? Vor allem ist weder im Gesetzestext noch in der zugehörigen Begründung eindeutig definiert, was "unmittelbare Gegenwart" von Minderjährigen bedeutet. 

Folgt man der Auffassung des bayerischen Gesundheitsministeriums, ist eine unmittelbare Gegenwart und damit ein Konsumverbot immer dann gegeben, wenn Minderjährige den Cannabis-Konsum mitbekommen. Dies sei auf Volksfesten der Fall.

Gesundheitsministerium: Veranstalter können Kiffen per Hausrecht verbieten

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte auf BR-Anfrage zudem, dass die Inhaber von Gastronomie-Betrieben und die Veranstalter von Volksfesten im Rahmen ihres privatrechtlichen Hausrechts umfassende Regelungsmöglichkeiten hätten. "Sie können daher den Cannabiskonsum im Rahmen ihres Hausrechts verbieten - unabhängig vom Rauchen von Tabakprodukten", so der Sprecher.

Zudem gelte in Innenräumen von Gaststätten sowie in Bier-, Wein- und Festzelten und in Festhallen in Bayern das gesetzliche Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz, sowohl für Tabakprodukte als auch für Cannabis.

Mit Informationen von dpa.

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