Der Bauernverband (BBV) in Schwandorf spricht sich gegen eine Ablauffrist für Anbindehaltung aus. Die Zahl der Betriebe mit Anbindehaltung habe sich in den letzten Jahren ohnehin stark verringert. Daher brauche es aus Sicht von Schwandorfer Bauernverbandssprecher Josef Wittmann auch keine gesetzlich verschriebene Frist für deren Abschaffung.
Das baue "mit der Brechstange politisch Druck" auf, so Wittmann. Denn Planung, Genehmigung und Bau von neuen Ställen brauche sehr viele Jahre. Im Landkreis Schwandorf habe rund die Hälfte aller Betriebe noch ganzjährige Anbindehaltung, laut BBV-Schätzung also rund 300 Milchviehbetriebe.
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Bauernverband: "Politischer Druck mit der Brechstange"
Das seien vor allem Betriebe, die innerorts liegen, rundherum keine Weiden haben und von älteren Bauern betrieben werden. Für diese würden große Investitionen in einen neuen Stall keinen Sinn mehr machen, weil die Nachfolge des Betriebes unklar ist.
Wittmann schätzt, dass nur rund zehn Prozent der betroffenen Betriebe auf einen Laufstall umstellen werden. Für sie fordert der BBV eine gezielte Beratung, sowie eine Bauförderung und Erleichterungen im Baurecht. Der Rest wird den Betrieb "auslaufen" lassen und aufgeben.
Özdemir: Anbindehaltung nicht tierschutzkonform
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) plant, die ganzjährige Anbindehaltung in fünf Jahren verbieten zu wollen. Diese Art der Haltung, bei der Rinder das ganze Jahr über angebunden im Stall stehen oder liegen, gilt als nicht tierschutzkonform. Beschlossen ist es noch nicht, aber es kursiert ein interner Referentenentwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes. Unter dem Motto "Rettet Berta vor dem Schlachthof und Kleinbauern vor dem Aus!" hatte es mehrere vom Bauernverband organisierte Protestaktionen in Bayern gegeben.
Der Druck, die Anbindehaltung aufzugeben, kommt nicht nur aus der Politik, sondern auch von Verbrauchern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Große Supermarktketten wie Aldi, Rewe und Edeka wollen bis 2030 ihr Milch- und Fleisch-Angebot aus den Haltungsstufen 3 und 4 massiv ausbauen. Das heißt: Kein Fleisch und keine Milch mehr aus reiner Stallhaltung, die Tiere sollen Auslauf oder Weidegang haben.
Anbindehaltung in Bio-Betrieben nicht erlaubt
Die ganzjährige Anbindehaltung ist nur bei konventionellen Betrieben erlaubt. Bei Biohaltung ist sie verboten. Bei Biohaltung müssen die Tiere mindestens in "Öko-Kombinationshaltung" leben. Das bedeutet, sie sollen im Sommer so viel Weidegang wie möglich haben. Im Winter dürfen sie angebunden sein, sollen jedoch auch dann regelmäßig Auslauf haben, erklärt Hubert Heigl, Präsident des Öko-Verbands Naturland, der aus dem Landkreis Regensburg stammt.
Er sieht es kritisch, wenn sich Landwirte aktiv für ganzjährige Anbindehaltung einsetzen, da diese Form der Haltung gesellschaftlich nicht mehr vermittelbar sei. Bioverbände hätten ihren Betrieben bei der Umstellung geholfen. Auch den konventionellen Betrieben sollte bei der Umstellung geholfen werden, so Heigl, damit viele auch ohne eine kostenintensive Aussiedlung weiterarbeiten könnten.
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