Seit dem 1. Juli gelten im Bereich "Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie" deutlich strengere Gesetze. Die Polizei meldet seitdem einen erheblichen Anstieg von entsprechenden Delikten. Das teilt das Polizeipräsidium Niederbayern mit.
Mindestens ein Jahr Gefängnis
Die Strafen für solche Fälle wurden drastisch erhöht. Die Gesetzesverschärfung bedeutet konkret, dass schon der Besitz von einem kinderpornografischen Bild oder Video mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird.
Gesetzesänderung wird für mehr Verfahren sorgen
"Fast schon täglich sind unsere Ermittler beim Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen im Einsatz, wir verzeichnen eine erhebliche Zunahme der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich", erklärt Kriminaldirektor Werner Mendler, der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Landshut. Es sei davon auszugehen, dass die neue Gesetzesverschärfung zu einer weiteren Zunahme der Verfahren führen wird.
Kripo Passau will mehr Personal einsetzen
Der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Passau, Kriminaldirektor Michael Krickl, weist darauf hin, dass hinter den Bildern oder Stickern reale Opfer stehen, die Leid erfahren haben. Die Kripo Passau will diesen Arbeitsbereich personell verstärken, um die Anzeigen mit Nachdruck verfolgen zu können.
Zusammenarbeit mit den USA
Die deutliche Zunahme der aufgedeckten Fälle dürfte auch mit der neuen Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit US-amerikanischen Stellen zu tun haben. Häufig haben die Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie laut Polizei ihren Ursprung in den USA, die in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children) bekannt werden. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden.
Ermittlungen in ganz Niederbayern
Die Meldung derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führt auch immer häufiger in ganz Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen, so das Polizeipräsidium.
Über eine Meldung der NCMEC geriet zum Beispiel ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Landshut ins Visier der Ermittlungsbehörden. Er steht im Verdacht, seit mehreren Jahren zahlreiche kinderpornografische Dateien gesammelt und verbreitet zu haben. Die Auswertung der bei der Durchsuchung Anfang Juni 2021 sichergestellten Datenträger dauert noch an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging zwischenzeitlich Haftbefehl gegen den Mann. Er befindet sich seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.
Straftaten deutlich angestiegen
2020 stieg die Zahl der Straftaten wegen des Verbreitens pornografischer Schriften in Niederbayern gegenüber dem Vorjahr von 206 Fällen auf 384. Das entspricht einer Steigerung von knapp 80 Prozent. Auffallend ist dabei der Anteil von 103 strafunmündigen Tatverdächtigen unter 14 Jahren. Einen möglichen Erklärungsansatz hierfür sieht die Polizei in der pandemiebedingt verstärkten Nutzung der sozialen Medien, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, aber auch das fehlende Unrechtsbewusstsein im Versenden und Weiterleiten von strafrechtlich relevantem Bild- und Videomaterial.
Erhebliche Folgen - auch für Strafunmündige
Auch bei Strafunmündigen drohen erhebliche Konsequenzen: Gegen die Anschlussinhaber, das sind meistens die Eltern, wird ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Sind auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert, wird es - unabhängig von der Strafmündigkeit - eingezogen.
Das Polizeipräsidium empfiehlt deshalb unter anderem, die Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen und die automatische Speicherung von Bild- und Videodateien am Handy zu deaktivieren. Landet eine kinderpornografische Datei auf dem Handy, sollte diese nicht gelöscht, sondern sofort der Polizei gemeldet werden. Gleichzeitig sollte man in die Gruppe schreiben und dokumentieren, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und diese Gruppe sofort verlassen.
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