Rupert Stadler, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des deutschen Automobilherstellers Audi
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Rupert Stadler kann mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren und einer Geldauflage von 1,1 Millionen Euro rechnen.

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Audi-Stadler-Prozess: Das fordert die Staatsanwaltschaft

Im Prozess um den Audi-Abgasskandal hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Für Ex-Chef Rupert Stadler fordert sie erwartungsgemäß eine Bewährungsstrafe. Bei Ex-Manager Wolfgang Hatz plädiert sie dagegen für eine härtere Strafe.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft und Börse am .

Als der Vorsitzende Richter Stefan Weickert ein entscheidendes Kapitel in diesem Diesel-Prozess beendet, geht ein Schmunzeln durch den Saal. "Dann wird die Beweisaufnahme auch schon geschlossen", sagt Weickert und leitet zu den Plädoyers über. "Schon" ist dabei relativ. Denn hinter den Beteiligten in dem Verfahren um den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler und zwei weitere Angeklagte liegt ein Mammutprozess von mehr als zweieinhalb Jahren. Es ist der 170. Verhandlungstag.

Lange hatte sich die Beweisaufnahme zäh gestaltet, erst vor wenigen Monaten war Bewegung in das Verfahren gekommen. Umso klarer fallen gegen Ende die Fakten aus: Alle drei Angeklagten haben gestanden und die Vorwürfe des Betrugs beziehungsweise des Betrugs durch Unterlassung eingeräumt.

Offen ist noch das Strafmaß, bei dem es jedoch unterschiedliche Ansichten gibt: Für die Staatsanwaltschaft kommt eine Bewährungsstrafe nicht bei allen Angeklagten in Frage, wie Staatsanwalt Nico Petzka in seinem Plädoyer noch einmal deutlich machte.

Staatsanwaltschaft lehnt Bewährung für Wolfgang Hatz ab

Bereits im Mai hatte die Staatsanwaltschaft verkündet, dass sie für den Angeklagten Wolfgang Hatz eine Bewährungsstrafe ausschließt. Der frühere Chef der Audi-Motorenentwicklung habe "in sehr hoher Position einen beträchtlichen Schaden" verursacht, begründete Petzka dies damals.

Das Gericht hatte Hatz zuvor im Rahmen einer Verständigung eine Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren und eine Geldauflage von 400.000 Euro in Aussicht gestellt, falls er gestehen sollte. Diese Verständigung kam wegen des Widerstands der Staatsanwaltschaft allerdings nicht zustande, auch wenn Hatz tatsächlich gestand.

Auch in seinem Plädoyer verweist Petzka noch einmal auf den späten Zeitpunkt des Geständnisses. Und er lässt durchblicken, dass aus seiner Sicht eine Verurteilung aufgrund der Beweise wohl auch ohne dieses Geständnis denkbar gewesen wäre. Der Staatsanwalt fordert deshalb eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Staatsanwaltschaft will Bewährungsstrafe für Stadler

Mehr Einigkeit herrscht dagegen im Fall von Rupert Stadler. Er kann im Gegenzug für sein Geständnis mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren und einer Geldauflage von 1,1 Millionen Euro rechnen. Dieser Verständigung hatten alle Beteiligten inklusive Staatsanwaltschaft zugestimmt. "Er hätte als Vorstandsvorsitzender handeln müssen", so Petzka heute in seinem Plädoyer, in dem er sich für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie die genannte Geldauflage ausspricht.

Dem dritten Angeklagten, dem Ingenieur P., hatte das Gericht ebenfalls eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 50.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft stimmte hierbei zu und fordert für ihn ebenfalls zwei Jahren auf Bewährung.

Verursachter Schaden: Unterschiede bei den Angeklagten

Hinsichtlich des verursachten Schadens geht die Staatsanwaltschaft für Stadler von rund 69 Millionen Euro bei mehr als 26.500 betroffenen Fahrzeugen aus. Bei den Mitangeklagten Hatz und dem Ingenieur P. verweist sie auf fast 95.000 Autos in Deutschland und den USA mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro. Diese deutlich höhere Summe folgt daraus, dass Petzka für die US-Fahrzeuge nur noch Schrottwert ansetzt.

Staatsanwaltschaft: Wer sind die Hauptverantwortlichen?

Etwa vier Stunden spricht der Staatsanwalt insgesamt. Er spannt noch einmal den großen Bogen von der Entwicklung der Abschalteinrichtungen, über technische Details bis hin zur genauen Rolle der Angeklagten.

Und er wirft auch die Frage auf, "ob es überhaupt den oder die Hauptverantwortlichen geben kann, wenn im Unternehmen so viele in die falsche Richtung laufen?" Der Dieselskandal ist nach Meinung des Staatsanwalts auf viele Fehlentscheidungen Einzelner zurückzuführen, "von denen die Angeklagten bedeutsame, aber bei weitem nicht alle getroffen haben".

Welche Ansicht das Gericht am Ende vertritt und wie es die die Geständnisse und Beweise bewertet, wird das Urteil in zwei Wochen zeigen. Für kommende Woche stehen erst einmal noch die Plädoyers der Verteidigung im Terminkalender.

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