Lange hat es gedauert, bis Audi-Chef Rupert Stadler seine Mitschuld im Abgasskandal eingeräumt hat. Erst als das Gericht ihm und den anderen beiden Angeklagten mit Haftstrafen drohte, wenn sie nicht gestehen, räumte der frühere Chef der VW-Tochter den Vorwurf des Gerichts ein. Spätestens seit Sommer 2016 hat Stadler demnach von der illegalen Abgassoftware gewusst und nichts gegen den weiteren Verkauf betroffener Fahrzeuge in Europa und den USA unternommen. Deshalb wird im Betrug durch Unterlassen vorgeworfen. Der Münchner Gerichtssprecher unterstreicht die Bedeutung der Erklärung:
"Das Geständnis ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen hat hier ein Vorstandsvorsitzender eines deutschen Automobilherstellers den Tatvorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hat, nämlich den Tatvorwurf des Betrugs durch Unterlassen, vollumfänglich eingeräumt. Das hat - soweit ersichtlich im gesamten Dieselkomplex in der Bundesrepublik - bisher noch niemand in dieser Position getan." Laurent Lafleur, Sprecher Landgericht München I
Stadlers Erklärung ausführlicher als bei den anderen Geständnissen
Auch die beiden anderen Mitangeklagten, ein Motorenentwickler sowie der frühere Chef der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz, haben bereits gestanden. Sie räumten ein, die illegale Software veranlasst zu haben. Im Gegensatz zu deren Geständnissen fiel die knapp zweiseitige Erklärung von Stadler recht ausführlich aus.
Aufgrund zahlreicher Formulierungen wie "möglicherweise" und "billigend in Kauf genommen", konnte man sich auf den ersten Blick schon die Frage stellen, ob dies nun das vom Gericht geforderte vollumfängliche Geständnis ist. Dazu meinte Gerichtssprecher Lafleur: "Die Formulierungen waren in der Tat nicht für Journalisten getroffen worden, sondern für Juristen. Zu der Beschreibung des sogenannten Tatbestandsvorsatzes reicht es aus, dass ein Täter es für möglich hält, dass eine bestimmte Folge eintritt und er sich damit abfindet. Er muss sie nicht beabsichtigen, er muss auch kein sicheres Wissen haben."
Urteile womöglich Ende Juni
Dem Gericht schien es zu reichen, es fragte nur kurz nach. Stadler erklärte mit einem knappen "Ja", dass er der schriftlichen Erklärung seiner Verteidigerin zustimmt. Jetzt dürfte alles recht schnell gehen. Ende Juni sind die Urteile zu erwarten. Stadler muss mit einer Bewährungsstrafe zwischen 1,5 und zwei Jahren rechnen und einer Geldauflage in Höhe von 1,1 Millionen Euro.
Auch der mitangeklagte Motorentwickler könnte mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 50.000 Euro davon kommen. Bei dem angeklagten früheren Motorenchef von Audi, Wolfgang Hatz, dagegen wird es noch mal spannend, wie die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil reagiert. Hier hatte sie eine Verständigung abgelehnt und fordert nach wie vor eine Haftstrafe.
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