Mit Informationen von dpa und epd.
Bei den Aufführungen von Richard Wagners "Ring des Nibelungen" an der Staatsoper Berlin dürfen sich lebende Kaninchen auf der Bühne befinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit einen Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück (Az VG 17 L 245/22). Zwar sei der Einsatz von Tieren bei derartigen Veranstaltungen untersagt, wenn das für sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sei, heißt es in dem Beschluss. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben seien.
"Ring des Nibelungen" eigentlich mit Kröten, Vögeln und Bären
Richard Wagners "Ring des Nibelungen" gleicht im Original einem Zoo-Gehege. Das Tier-Aufkommen auf der Bühne des in vier Opern rund 16 Stunden umfassenden Werks reicht laut dem Operntext von Kröte über Waldvogel, Bär, mehrere Rosse bis hin zum Drachen.
In seine Inszenierung an der Staatsoper Unter den Linden hatte Regisseur Dmitri Tcherniakov eigentlich mehr als 30 Meerschweinchen und Kaninchen eingebunden. In ihren Käfigen symbolisieren sie im "Rheingold" und in der "Walküre" ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall. Nach Protesten der Tierrechtsorganisation Peta verringerte die Staatsoper die Zahl der beteiligten Tiere auf 20 Kaninchen. Geklagt hat nicht Peta, sondern ein anderer Tierschutzverein.
Amtstierärztin: Einsatz der Tiere insgesamt akzeptabel
Nach Einschätzung des Gerichts ist ein vom Kläger eingereichtes Gutachten zwar plausibel, wonach Kaninchen in den Käfigen wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt sind, sie sogar "in Angst und Schrecken versetzt" würden. Andererseits habe sich die Amtstierärztin des Berliner Bezirks Mitte bei den Generalproben ein eigenes Bild verschafft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz der Tiere aus ihrer Sicht insgesamt akzeptabel sei.
Die Kaninchen seien demnach nur etwa 15 Minuten auf der Bühne, so das Gericht. Keiner der Mitwirkenden dürfe an ihre Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum. Dieser Stellungnahme der Veterinärin sei bei der Beurteilung des Falls "ein besonderes Gewicht beizumessen".
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Staatsoper: "Kaninchen kommen nicht mehr zum Einsatz"
Trotz des richterlichen OKs, will die Staatsoper jedoch künftig auf den Einsatz von Kaninchen verzichten. Wie die Pressesprecherin der Staatsoper, Victoria Dietrich, sagte, hätten die "sehr konstruktiven Gespräche" mit der Tierrechtsorganisation Peta, aber auch die "umsichtigen Zuschriften von Besucher:innen" und das Gespräch mit mitwirkenden Partnern die Verantwortlichen jedoch weiter sensibilisiert. Für kommende Neuproduktionen und die Wiederaufnahme der Wagner-Opern sollten alternative Lösungen gefunden werden.
Die Tierschützer begrüßten die Entscheidung der Staatsoper. "Tiere haben auf einer Bühne nichts zu suchen", so Peta. "Wir freuen uns, dass nun auch die Verantwortlichen der Berliner Staatsoper dies erkannt haben."
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