Bundesverkehrsminister Volker Wissing (Archivbild)
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Bundesverkehrsminister Wissing will mögliche Regressforderungen an Andreas Scheuer ganz genau prüfen lassen.

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Pkw-Maut: Wissing schaltet Gutachter wegen Schadenersatz ein

Gutachter sollen prüfen, ob von Ex-Verkehrsminister Scheuer nicht doch Schadenersatz im Maut-Debakel verlangt werden kann. Die gesetzliche Regelung für Bundesminister spricht eigentlich dagegen. Doch Minister Wissing will es genau wissen.

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Schon als Anfang Juli bekannt wurde, dass der Bund in Folge der geplatzten Pkw-Maut 243 Millionen Euro Schadenersatz an den Ex-Betreiber zahlen muss, wollte das Bundesverkehrsministerium Regressforderungen gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) prüfen. Nun teilte der amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit, dass mit einem externen Gutachten rechtliche Fragen geklärt werden sollen.

Pkw-Maut: Wissing will möglichen Schadenersatz sorgfältig prüfen

Wissing will mögliche Schadenersatzforderungen gegen seinen Vorgänger Andreas Scheuer (CSU) wegen der geplatzten Pkw-Maut gründlich klären lassen. "Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen", sagte der FDP-Politiker der Nachrichtenagentur dpa mit Blick auf fällige Zahlungen des Bundes an das Mautkonsortium. Daher sollte man sich seiner Ansicht nach eine Forderung an Scheuer sorgfältig anschauen.

"Wir lassen ein externes Gutachten erstellen, um Rechtsfragen zu klären. Das ist letztlich keine politische Frage, sondern es ist eine rechtliche Frage", sagte Wissing. Es werde etwas dauern, bis das Gutachten fertig sei.

Als Minister habe er auch die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. "Und wenn es die Möglichkeit geben sollte, jemanden in Regress zu nehmen, dann wäre es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Regressforderungen durchgesetzt werden und nicht einfach die Akten in den Keller gelegt werden", begründete Wissing das Gutachten.

Bei Bundesministern sieht Gesetz keine Regressmöglichkeit vor

Eine Regressforderung gegen Scheuer gilt juristisch als schwierig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schrieb 2019 in einer Analyse, Artikel 34 des Grundgesetzes sehe die Möglichkeit des Staates vor, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim "handelnden Amtswalter" zu nehmen. Diese Möglichkeit bedürfe eines entsprechenden Gesetzes oder einer vertraglichen Grundlage. Im Verhältnis zu Bundesbeamten habe der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen. Das für Bundesminister einschlägige Bundesministergesetz sehe eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedoch nicht vor.

Scheuer war Minister, als die Maut 2019 platzte. Zentraler Knackpunkt war, dass dem Modell zufolge nur inländische Fahrer für Mautzahlungen voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. In der Kritik stand dann auch, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim Europäischen Gerichtshof bestand. Mit dem Scheitern der Maut und den finanziellen Folgen befasste sich in der vergangenen Wahlperiode auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. Die damalige Opposition warf Scheuer Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und warnte vor Millionenkosten. Scheuer wies alle Vorwürfe zurück.

CSU kritisiert Regressforderung als "abwegig"

In einem BR24-Interview zeigte Scheuer zwar Verständnis für Kritik, wehrt sich aber gegen einseitige Schuldzuweisungen. Die Maut sei "weder ein alleiniges CSU- noch ein Scheuer-Projekt" gewesen, sagte der CSU-Politiker. Vielmehr hätten Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsidenten die Gesetze schon vor seiner Zeit als Bundesminister verabschiedet. Seine Pflicht sei es gewesen, das Gesetz umzusetzen.

Das nun angekündigte Schadenersatzgutachten ist nach Ansicht der CSU ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. "Eine Regressforderung ist vollkommen abwegig", sagte Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU im Bundestag, am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. Andreas Scheuer (CSU) habe bei der Pkw-Maut als damaliger Bundesverkehrsminister einen Gesetzesbeschluss des Bundestages umzusetzen, dies müsse Wissing als Jurist eigentlich wissen. "Das Sommerloch scheint groß zu sein, wenn Volker Wissing zum wiederholten Male mit der gleichen dünnen Ankündigung Schlagzeilen machen will."

243 Millionen Euro Schadenersatz für Mautkonsortium

Der Bund muss als Folge der geplatzten Pkw-Maut 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben. Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Die Betreiberseite forderte zunächst 560 Millionen Euro Schadenersatz, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte.

Das Ministerium hatte bereits grundsätzlich angekündigt, mögliche Regressforderungen gegen Scheuer zu prüfen.

Im Video: Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) schaltet Gutachter wegen Schadenersatz ein

Der Bund muss mehr 240 Millionen Euro Schadenersatz für die geplatzte Pkw-Maut zahlen. Bundesverkehrsminister Wissing will den Steuerzahler entlasten und lässt prüfen, ob sein Vorgänger Andreas Scheuer dafür belangt werden kann.
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Verkehr auf der Autobahn

Mit Informationen von dpa.

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