Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts - Astrid Wallrabenstein (l-r), Sibylle Kessal-Wulf, Thomas Offenloch, Doris König, Rhona Fetzer und Peter Müller
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Die Pannenwahl in Berlin vom September 2021 beschäftigt heute erneut das Bundesverfassungsgericht.

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Muss die Bundestagswahl in Berliner Bezirken wiederholt werden?

Die Pannenwahl in Berlin vom September 2021 beschäftigt heute erneut das Bundesverfassungsgericht. Diesmal geht es nicht um die Abgeordnetenhauswahl, sondern um die Bundestagswahl, die gleichzeitig stattfand. Auch hier gab es Unregelmäßigkeiten.

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Immer noch beschäftigt die chaotische Berliner Wahl vom September 2021 das oberste deutsche Gericht. Das hat damit zu tun, dass die Menschen in Berlin gleichzeitig über drei verschiedene politische Ebenen abzustimmen hatten: Zum einen waren Vertreter für die Berliner Bezirke zu wählen, zum anderen für das Berliner Abgeordnetenhaus, also das Landesparlament. Und als Drittes auch noch für den Bundestag.

Die Wahl für die Bezirke und das Berliner Abgeordnetenhaus wurden wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht hielt sich nach Beschwerden raus, weil es grundsätzlich nur um Landesfragen ging. Und so wurde in Berlin am 12. Februar tatsächlich neu gewählt.

Strittig: In wie vielen Wahlbezirken muss neu gewählt werden?

Damit war aber nicht geklärt, ob auch die Wahlen für den Bundestag nochmal wiederholt werden müssen. Für diese dritte Ebene hatte der Bundestag nach Beschwerden bestimmt, dass nicht in ganz Berlin alle nochmal zur Wahl müssen, sondern nur in einigen Hundert Wahlbezirken. Erneut wählen sollen die Menschen nur dort, wo wirklich Fehler nachgewiesen wurden, wo etwa die Stimmabgabe bei der ursprünglichen Wahl unterbrochen worden war, wo Wahllokale nach halb sieben noch offen waren oder wo wegen fehlender oder falscher Wahlzettel gar nicht gültig abgestimmt werden konnte.

In wie vielen der über zweitausend Berliner Wahlbezirke erneut zur Bundestagswahl aufgerufen wird, das ist derzeit noch unklar. Die Unionsfraktion hat sich deswegen an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Patrick Schnieder, Bundestagsabgeordneter der CDU, sagt, nur in einigen Hundert Bezirken nach zu wählen, reiche nicht: "Wir sind der Auffassung, damit kann man verloren gegangenes Vertrauen nicht im Ansatz wieder herstellen."

Aus Sicht der Unionsfraktion muss wegen der vielen Fehler in mehr als tausend, also gut der Hälfte der Wahlbezirke, neu gewählt werden. Die SPD findet, das sei zu viel, so der Abgeordnete Johannes Fechner. "Wir müssen auch sehen, dass die Menschen, die ihre Stimme abgegeben haben, darauf vertrauen dürfen, dass diese Stimmabgabe nicht vorschnell aufgehoben wird durch eine Wiederholungswahl. Deswegen die Beschränkungen auf die Wahlbezirke, wo wir die Fehler festgestellt haben", sagt Fechner.

Neue Wahl hätte nur geringe Auswirkungen auf den Bundestag

Dabei sind sich beide Seiten einig, dass die Neuwahl, egal in welchem Umfang, möglicherweise nicht viel ändert: "Die Zusammensetzung des Bundestages wird sich nicht wesentlich ändern. Es kann allenfalls sein, dass durch eine niedrige Wahlbeteiligung Berlin weniger Abgeordnete bekommt, das würde dann alle Parteien treffen", so Johannes Fechner.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter werden in der mündlichen Verhandlung heute vermutlich darüber diskutieren, welche Maßstäbe für eine Wahlwiederholung gelten, wann sie in welchem Umfang stattfinden muss. Das Urteil kommt aber erst in einigen Monaten.

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