Wegen mehrerer mutmaßlich islamistisch motivierter Messerangriffe im Frühjahr in Duisburg hat die Bundesanwaltschaft jetzt Mord-Anklage gegen einen Syrer erhoben. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll sich Maan D. auch wegen versuchten Mordes in drei Fällen und wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten.
Mord als Beitrag zum "Heiligen Krieg"
Die oberste Anklagebehörde ist überzeugt, dass der IS-Anhänger durch die Tötung von möglichst vielen "Ungläubigen" einen Beitrag zum weltweiten Dschihad, dem "Heiligen Krieg" radikaler Islamisten, leisten wollte.
Opfer ganz zufällig gewählt
Der Beschuldigte soll zunächst in den frühen Stunden des 9. April dieses Jahres in der Duisburger Altstadt einen 35-jährigen Mann erstochen haben, der ihm zufällig begegnet war. Der Täter soll mit einem Messer mindestens 28 Mal in den Bauch-, Kopf- und Nackenbereich zugestochen haben. Das Opfer starb am selben Tag an den schweren Verletzungen. Der Täter entkam zunächst unerkannt.
Messerangriff im Fitnessstudio
Neun Tage später, am 18. April, sei D. in ein Fitnessstudio gegangen, mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten. Der damals 26-Jährige attackierte drei Männer mit Stichen in den Oberkörper lebensbedrohlich. Eins der drei Opfer schwebte noch Tage später in Lebensgefahr. Einem Ersthelfer fügte er zwei Stichverletzungen in den Oberschenkel zu.
Wichtigstes Beweismittel: ein Schuh
Der Täter wurde nach einer Fotofahndung gefasst. Durch eine DNA-Spur konnte er auch als mutmaßlicher Täter bei dem vorangegangenen Angriff zu Ostern identifiziert werden. Wichtigstes Beweismittel war nach früheren Angaben ein Schuh des Verdächtigen, an dem laut NRW-Generalstaatsanwaltschaft sowohl DNA-Spuren des dabei getöteten 35-Jährigen als auch von einem der Opfer aus dem Fitnessstudio gefunden wurde.
Bundesanwaltschaft hatte früh Ermittlungen übernommen
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den Mann wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Sie hatte früh Anhaltspunkte für eine islamistische Tat. Der Syrer ist seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Er ist nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS). Aus dieser Einstellung heraus habe er den Entschluss gefasst, zu töten, hieß es.
Mit Material von dpa und AFP
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