Archivbild vom 25.10.2021: Die Angeklagte Jennifer W. im Gerichtssaal.
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Die Bundesanwaltschaft forderte vor dem Oberlandesgericht München eine deutlich höhere Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W.

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Bundesanwaltschaft fordert höhere Strafe für IS-Rückkehrerin

Bundesanwaltschaft fordert höhere Strafe für IS-Rückkehrerin

Im neuen Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. vor dem Oberlandesgericht München hat am Montag die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Anders die Verteidigung.

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Die Bundesanwaltschaft hat eine deutlich höhere Haftstrafe für die IS-Rückkehrerin Jennifer W. gefordert. Der Vertreter des Generalbundesanwaltes sprach sich am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten aus.

Ihr Anwalt Tarig Elobied forderte dagegen in seinem Plädoyer, das Gericht solle bei den ursprünglich verhängten Strafe bleiben. Das Urteil wird am Dienstag kommender Woche erwartet.

Das OLG hatte die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Sie hatte vor Gericht eingeräumt, dabei zugesehen zu haben, wie ein von ihr und ihrem Mann versklavtes jesidisches Mädchen - angekettet in praller Mittagssonne - starb.

IS-Rückkehrerin: Mutter Waffe an den Kopf gehalten

In der neuen Verhandlung gab sie außerdem zu, der ebenfalls versklavten Mutter des Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben, weil sie wollte, dass sie aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bezweifelte, dass es sich um einen minderschweren Fall handelte und verwies den Fall zu einer neuen Verhandlung über das Strafmaß an einen anderen Senat des OLG zurück.

Hier liege "sicher kein minderschwerer Fall vor", hieß es am Montag im Plädoyer der Bundesanwaltschaft, dem sich auch die Nebenklage anschloss, ohne selbst einen konkreten Strafantrag zu stellen. Sie habe die "Sklaverei proaktiv ausgestaltet", die Frau und ihre kleine Tochter überwacht. "Sie hat die Frondienste selber veranlasst", sagte der Bundesanwalt.

Bundesanwalt: "Sie hat gewusst, dass das Kind leiden wird"

Und sie habe - aus Angst, ihr Ehemann könne sie anschreien oder gar schubsen - dem kleinen Mädchen nicht geholfen, obwohl ihr das durchaus zuzumuten gewesen wäre. "Sie hat gewusst, dass das Kind leiden wird", hieß es in dem Plädoyer. "Handlungstreibend ist egoistische Bequemlichkeit."

Es handle sich um "einen außergewöhnlichen Fall", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Bendler, der die Mutter des getöteten Mädchens vor Gericht vertritt. Es gehe um Völkermord und "grausame Brutalität gegen ein wehrloses Kind". "Verzeihen kann sie nicht", sagte Bendler und zitierte die Mutter: "Sie haben mein Kind vor meinen Augen getötet. Ich werde das nicht akzeptieren."

Jenifer W. kämpfte am Montag mit den Tränen. Sie habe sich "falsch verhalten im vorigen Verfahren", sagte die 32-Jährige, die selbst Mutter einer Tochter ist, nun. "Ich wollte es einfach nicht wahrhaben." Sie habe Angst gehabt vor der Strafe, aber nun wolle sie zu dem stehen, was sie getan habe. Es sei "wahrscheinlich das erste Mal in meinem Leben, dass ich überhaupt mal Verantwortung übernehme, und es tut mir leid, dass es so spät kommt."

Mit Informationen von dpa.

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