Blick in einen Einzelhaftraum im Abschiebegefängnis Hof.
Bildrechte: BR/Anne Axmann

Eine Zelle im Abschiebegefängnis Hof. Mehr als 50 Flüchtlings-Organisationen fordern eine Pflichtverteidigung für Abschiebehäftlinge.

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Flüchtlingshelfer fordern Pflichtanwalt für Abschiebehäftlinge

Menschen, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, landen häufig in Abschiebehaft - haben dort aber keinen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Das muss sich ändern, fordern mehr als 50 Organisationen. Denn viele Menschen sitzen zu Unrecht in Haft.

Wenn Geflüchtete abgeschoben werden sollen und dafür in Abschiebehaft genommen werden, muss ihnen eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden. Das fordern mehr als 50 Organisationen in einer Petition - darunter der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, der auch ein Büro in Nürnberg betreibt. Dass eine Pflichtverteidigung bislang nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sei eines Rechtsstaats unwürdig, heißt es in dem Positionspapier an den Bundestag und mehrere Ministerinnen und Minister. Zu den Unterzeichnern der Petition gehören neben dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst unter anderem Amnesty International, Diakonie sowie Caritas und der Deutsche Anwaltsverein.

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Abschiebehäftlinge sind keine Verbrecher

In Deutschland würden Menschen inhaftiert, die kein Verbrechen begangen hätten, heißt es in dem Positionspapier weiter. Die Abschiebehaft diene einzig und allein dazu, die Abschiebung durchzuführen. Dabei komme es häufig zu schwerwiegenden Verfahrensfehlern, die nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt korrigiert werden könnten, weil sich die Betroffenen im deutschen Asylrecht meist nicht auskennen, so die Unterzeichner. "Gegenüber der die Haft beantragenden Behörde sind die Betroffenen somit offensichtlich in einer unterlegenen Position", heißt es in dem Papier.

Hohe Fehlerquote im Abschiebeverfahren

Abschiebehaft sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Dennoch werde eine hohe Fehlerquote toleriert – valide Schätzungen gingen von rund 50 Prozent fehlerhaften Inhaftierungen aus. Bei einer solch hohen Fehlerquote bestehe die Gefahr, dass rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit verlieren, erklären die Organisationen in ihrer Petition. Deshalb müsse es dringend einen Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin in Abschiebeverfahren geben.

Fast 12.000 Abschiebungen aus Deutschland

Im Jahr 2021 wurden nach Angaben der Bundesregierung 11.982 Menschen aus Deutschland abgeschoben, die meisten in ihre Herkunftsländer. In Bayern waren es laut Bayerischem Innenministerium 1.913 Abschiebungen. Viele der Geflüchteten werden zuvor in Abschiebegefängnissen untergebracht. In Bayern sind diese in Hof, Eichstätt, Erding und am Münchner Flughafen. Das Abschiebegefängnis in Hof ist mit 150 Plätzen das zweitgrößte dieser Art in Deutschland.

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