Bayerns Gesundheitsminister Holetschek
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Holetschek ist gegen Attest-Pflicht für Kinder nach Corona-Verdacht

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Corona: Holetschek fordert Verzicht auf Attestpflicht für Kinder

Bayerns Gesundheitsminister fordert von der Bundesregierung, beim Infektionsschutzgesetz auf eine Attestpflicht für Kinder und Jugendliche zu verzichten. Dadurch würde Chaos entstehen und die Kinderärzte würden überlastet, so der CSU-Politiker.

Die Bundesregierung sollte im neuen Infektionsschutzgesetz auf eine Attestpflicht für Kinder und Jugendliche verzichten. Das fordert Bayerns Gesundheitsminister Holetschek. Eine Rückkehr in die Schule sollte nach einem Corona-Verdacht oder einer tatsächlichen Covid 19-Erkrankung auch ohne Attest möglich sein, so der CSU-Politiker.

Attestpflicht sorgt für Chaos

Ein negativer Corona-Schnelltest soll nach Meinung des Ministers als Nachweis genügen, um die Rückkehr in die Schule zu ermöglichen. Durch eine Attestpflicht drohe Chaos, so Holetschek. Nach dem aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes müssten Kinder und Jugendliche bereits im Verdachtsfall nach Hause geschickt werden. Schon wer eine Schnupfnase hat, darf nicht am Unterricht teilnehmen.

Holetschek: Kinder und Jugendliche werden benachteiligt

Kinder und Jugendliche würden in diesem Gesetzesentwurf gegenüber anderen benachteiligt und Kinder und Jugendärzte sowie das Erziehungs- und Lehrpersonal belastet, heißt es in einer Pressemitteilung des bayerischen Gesundheitsministers.

Holetschek steht mit seiner Forderung nicht allein. Auch der Verband der Kinder- und Jugendärzte fordert eine klare Regelung für einen Verdachtsfall, damit nicht jedes erkältete Kind daheim bleiben muss. Sie befürchten ebenfalls eine Überlastung der Ärztinnen und Ärzte.

Wer zahlt die Tests?

Der Bund müsse außerdem klarstellen, so Holetschek weiter, ob es einen Anspruch auf kostenlose Testung für Kinder und Jugendliche gebe. Der bayerische Gesundheitsminister fordert angesichts des Ferienendes im Freistaat am 12. September ein schnelles Handeln, noch bevor das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt.

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