Eine FFP2-Maske auf einer Straße in Wien, am Freitag, 15. April 2022
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Die Maskenpflicht ist der wichtigste Punkt im neuen Infektionsschutzgesetz.

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Neue Corona-Regeln: In zwei Stufen durch Herbst und Winter

Nach mehreren Wochen Diskussion steht das neue Infektionsschutzgesetz, mit dem Deutschland möglichst gut und sicher durch den Corona-Herbst kommen soll. Die Regierung setzt dabei vor allem auf die Maskenpflicht – mit Ausnahmen. Ein Überblick.

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Die Omikron-Variante BA.5 dominiert derzeit das Infektionsgeschehen – mittlerweile liegt ihr Anteil an Neuinfektionen bei 95 Prozent. Das Problem: Sie ist noch ansteckender als bisherige Varianten. Daher fürchtet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine heftige Corona-Welle im Herbst. Bei der Pressekonferenz zum neuen Infektionsschutzgesetz erklärte er deshalb, das Ziel sei vor allem, besser gerüstet zu sein als die letzten Jahre und viele Todesfälle zu verhindern.

  • Zum Artikel: Kabinett bringt schärfere Corona-Regeln für Herbst auf den Weg

Was ist das Ziel für Herbst und Winter?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) machte in der Pressekonferenz zudem klar, dass sich Deutschland nicht mehr in einer Situation befinde, in der jede einzelne Infektion verhindert werden solle. Vielmehr gehe es darum, ein dynamisches Infektionsgeschehen zu vermeiden, sodass "ein bisschen Normalität" für alle möglich ist.

Das will die Bundesregierung vor allem den Bundesländern überlassen. Das heißt, den rechtlichen Rahmen dafür legt die Regierung, die Länder können aber selbst entscheiden, wie sie auf die kommende Welle reagieren. Viel Kann, kein Muss.

FFP2 im Fernverkehr und in Flugzeugen

Eine Regel wird allerdings bundesweit eingeführt: Ab 1. Oktober muss im Fern- und Flugverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Eine OP-Maske reicht Lauterbach zufolge nicht mehr aus, da die Omikron-Sublinie BA.5 so ansteckend sei. Gleiches gilt für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Hier wird zusätzlich ein Test benötigt, um die vulnerablen Gruppen bestmöglich zu schützen.

Darüber hinaus geltende Regelungen können die Bundesländer selbst einführen, sie müssen allerdings nicht. Für diese Optionen hat der Bund die Rechtsgrundlage gelegt. Die Regierung sieht dafür einen Stufenplan mit zwei Stufen vor.

Im heute vorgestellten Infektionsschutzgesetz ab Herbst wurden Bedenken der Länder berücksichtigt, sagt Bayerns Gesundheitsminister im BR24-Interview. Holetschek, CSU, kündigt an, dass es in Bayern weiter die Maskenpflicht im ÖPNV geben wird.
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Im vorgestellten Infektionsschutzgesetz ab Herbst wurden Bedenken der Länder berücksichtigt, sagt Bayerns Gesundheitsminister im BR24-Interview.

Lauterbach weist Flickenteppich-Kritik zurück

"Weniger Regeln, aber sie sind schneller und leichter anzuwenden", so fasst Lauterbach das neue Infektionsschutzgesetz zusammen. Die Sorge vor einem Flickenteppich entkräftet er damit, dass er aufgrund steigender Infektionszahlen davon ausgeht, dass die meisten Länder die gleichen Regeln umsetzen werden - vor allem, was Stufe 1 betrifft. Für Stufe 2 will die Regierung im engen Austausch mit den Ländern bleiben, um eine Einheitlichkeit - soweit möglich - zu gewährleisten. Noch ist aber unklar, inwieweit die Länder Gebrauch von Stufe 2 machen werden. Das liegt laut Lauterbach auch daran, dass demnächst neue Impfstoffe kommen sollen, die bei den Omikron-Varianten nicht nur vor einem schweren Verlauf, sondern auch gut vor einer Infektion schützen sollen.

Kurz: Wenn ein Bundesland sich entscheidet, die Maskenpflicht einzuführen, ist die einzige "Befreiung" dafür ein tagesaktueller negativer Corona-Test. Zusätzlich können Veranstalter Gebrauch von ihrem Hausrecht machen, also festlegen, dass Besucher nur mit Maske oder nur mit Test reinkommen. Außerdem können die Länder festlegen, zusätzlich frisch Geimpfte und frisch Genesene von der Maskenpflicht zu befreien.

Die Kritik, dass die Corona-Tests nicht immer gut auf Infektionen anspringen, entkräftet Lauterbach. Bei der Omikron-Variante BA.5 würden auch die Schnelltests sehr gut funktionieren, wenn jemand ansteckend ist. Zusätzlich erwähnt der Gesundheitsminister, dass das Infektionsgeschehen bei Geimpften und Nicht-Geimpften unterschiedlich sei. Geimpfte würden zunächst Symptome entwickeln, seien aber noch nicht ansteckend, weil erst danach die Viruslast steige. Bei Ungeimpften wäre zunächst die Viruslast sehr hoch, sie sind also schon ansteckend, bevor die ersten Symptome auftreten.

Was bedeutet Stufe 1?

Stufe 1 kann prinzipiell ab dem 1. Oktober von den Ländern angewendet werden. Sie beinhaltet eine Maskenpflicht in Innenräumen wie Restaurants oder Bars. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer tagesaktuell getestet ist, braucht keine Maske tragen. Der Test ist dann die Alternative zur Maske.

Zusätzlich können die Länder entscheiden, ob auch frisch Geimpfte und Genesene auf die Maske verzichten können. Dann darf die letzte Impfung oder Genesung allerdings maximal drei Monate zurückliegen. Überprüft werden soll das, indem die Corona-Warn-App Grün anzeigt, wenn man unter die Test-Ausnahme fällt.

Zusätzlich können Geschäfte und Gastronomie-Betriebe von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Beispielsweise können Club-Besitzer festlegen, dass alle Besucher einen Test brauchen, damit keiner eine Maske tragen muss.

Was bedeutet Stufe 2?

Stufe 2 kann in Kraft treten, wenn die Pandemie das nötig macht. Das heißt, wenn ein dynamisches Infektionsgeschehen vorliegt, es viele schwere Verläufe und Tote gibt und die kritische Infrastruktur gefährdet ist. Auch hier entscheiden die Länder selbst. Mit Stufe 2 ist eine Maskenpflicht in Innenräumen verpflichtend für alle, es können Abstandsgebote und Obergrenzen für Innen- und Außenräume erlassen werden, sowie eine Maskenpflicht im Außenbereich. Diese soll aber nur bei Veranstaltungen gelten können, bei denen nicht genügend Abstand möglich ist, nicht beispielsweise in der Einkaufsstraße. Auch hier: Alles kann, nichts muss. Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G wird es demnach nicht mehr geben.

Keine Lockdowns und keine Schulschließungen

Lauterbach und Buschmann betonten beide, dass für Herbst und Winter weder Lockdowns noch Schulschließungen vorgesehen seien, da Schüler und Schülerinnen am meisten unter der Pandemie gelitten hätten. Dafür gibt es im neuen Infektionsschutzgesetz auch keine Rechtsgrundlage mehr.

Die Länder entscheiden, ob ab der 5. Klasse Masken vorgeschrieben werden – beispielsweise, wenn sonst kein Präsenzunterricht mehr aufrechterhalten werden kann. Testungen sind auch bei Kita- und Grundschulkindern möglich. Im Ausnahmefall kann eine einzelne Schule oder ein Betrieb geschlossen werden - das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie.

Schnelltests kosten weiter drei Euro

Die Corona-Schnelltests sollen weiterhin drei Euro pro Person kosten, also nicht wieder kostenfrei werden. Die Ausnahmen für freie Tests bleiben aber bestehen. Eine Änderung gibt es allerdings bei der Testpflicht für medizinische Fachkräfte, die frisch genesen oder geimpft sind. Auch sie müssen sich jetzt wieder regelmäßig testen. So sollen Krankenhäuser und Pflegeheime vor größeren Ausbrüchen, die es die letzten Jahre immer wieder gab, geschützt werden.

Pressekonferenz der Minister Lauterbach und Buschmann
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Pressekonferenz der Minister Lauterbach und Buschmann

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