Ein Mann rollt einen Joint aus einer Mischung aus Tabak und Cannabis.
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Bundesverfassungsgericht hält an Cannabis-Verbot fest

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Bundesverfassungsgericht hält an Cannabis-Verbot fest

In der privaten Lebensgestaltung gibt es beim Umgang mit Drogen weiter kein pauschales "Recht auf Rausch". Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Es wies mehrere Vorlagen von Gerichten zur Strafbarkeit des Cannabiskonsums zurück.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter Bestand. Die Karlsruher Richter erklärten in einem Beschluss Vorstöße von Amtsrichtern aus Paswalk (Mecklenburg-Vorpommern), Bernau (Brandenburg) und Münster (Nordrhein-Westfalen) gegen das Verbot für unzulässig.

Verfassungsrichter sehen keinen neuen Stand

Die drei Amtsgerichte hatten sich an das oberste deutsche Gericht gewandt. Sie hatten alle über Menschen zu urteilen, die angeklagt worden waren, weil sie Cannabis besaßen, angebaut oder auch weiterverkauft hatten. Die Amtsrichter haben diese Strafverfahren jeweils ausgesetzt, weil sie das Cannabis-Verbot in Deutschland für nicht mehr verfassungsgemäß halten, etwa weil sich der langfristige Cannabiskonsum inzwischen als weit weniger gefährlich erwiesen habe als ursprünglich angenommen.

Zwei Richterinnen und ein Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die Vorlagen der Amtsgerichte jedoch als unzulässig erklärt. Die Kollegen von den Amtsgerichten hätten nicht ausreichend begründet und belegt, warum von der früheren Rechtsprechung aus Karlsruhe abzuweichen sei. Schon 1994 hätte das Bundesverfassungsgericht gesagt, der Gesetzgeber hat einen Spielraum, wie er Ziele wie den Jugendschutz erreichen will. Und die Amtsgerichte, die sich heute über das aktuelle Recht beschweren, hätten nicht belegt, dass man heute anders vorgehen müsse. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts ist klar, wenn sich in Sachen Cannabis-Verbot etwas ändern soll, kann das nur im politischen Raum vom Gesetzgeber bestimmt werden.

Teil-Legalisierung soll kommen

Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis in einem gewissen Rahmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften, wie anfänglich diskutiert worden war, soll es nicht geben. Cannabis soll stattdessen in sogenannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen.

Lob aus Bayern für Verfassungsgericht

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat den Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Holetschek betonte: "Die Entscheidung bestätigt wichtige Argumente Bayerns gegen die Legalisierungs-Pläne der Bundesregierung. So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Umgang mit Cannabis und anderen Drogen nicht zum unbeschränkbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört und die Verfassung deshalb weiterhin keine Entkriminalisierung von Cannabis gebietet." Die Bundesregierung sollte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, ihre Cannabis-Pläne zu überdenken.

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