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BR24/20: Schlagzeilen - Das ist passiert

UN-Vollversammlung fordert Rücknahme der Jerusalem-Entscheidung +++ Piloten rufen zum Warnstreik bei Ryanair auf +++ Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl +++ Kubas Präsident tritt im April ab +++ Münchner Gericht verurteilt Arzt zu Schmerzensgeld

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Die UN-Vollversammlung hat die US-Regierung aufgefordert, ihre Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt zurückzunehmen. Eine entsprechende Resolution wurde mehrheitlich angenommen, ist allerdings nicht bindend. In dem Text heißt es, anstatt einseitiger Entscheidungen müsse der endgültige Status der Stadt auf der Grundlage einschlägiger UN-Resolutionen verhandelt werden. Die außerordentliche Sitzung wurde überschattet von Drohungen des US-Präsidenten, jenen Ländern die Hilfszahlungen zu streichen.

Die Gewerkschaft "Vereinigung Cockpit" hat die Piloten des irischen Billigfliegers Ryanair zum ersten Streik in der Geschichte des Unternehmens aufgerufen. Betroffen sind deutschlandweit alle Flüge morgen Früh, die zwischen 5.00 und 9.00 Uhr geplant sind. Flüge ab München gibt es in diesem Zeitraum nicht, die Streiks könnten aber Auswirkungen auf den Allgäu Airport bei Memmingen haben. Ein Flughafensprecher sagte, man wisse jedoch nicht, wie hoch der Anteil der streikenden Piloten sein wird.

Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat Haftbefehl gegen den gestern festgenommenen Terrorverdächtigen erlassen. Der Mann sei dringend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben, teilte der Generalbundesanwalt mit. Der 29-jährige Deutsche mit irakischen Eltern soll der Terrormiliz Islamischer Staat nahestehen. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte er geplant, mit einem Fahrzeug einen Anschlag auf Stände auf dem Karlsruher Schlossplatz zu verüben.

Der kubanische Präsident Castro wird im kommenden April sein Amt abgeben. Das kündigte das Parlament der sozialistischen Karibik-Insel an. Ursprünglich war das Ende der Amtszeit für Februar erwartet worden. Die Verschiebung des Termins wurde mit außergewöhnlichen Umständen wegen des Hurrikans Irma begründet

Ein Arzt muss 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er einen unheilbar Kranken im Endstadium der Demenz jahrelang künstlich am Leben erhalten hat ohne seinen Sohn darüber zu informieren. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Es beurteilte das Verhalten des Mediziners als Pflichtverletzung. Der Sohn des Todkranken hatte argumentiert, der Arzt habe seinen Vater ohne ausführliche Beratung am Leben erhalten.