Ein Polizist legt einer Person Handschellen an (Symbolbild).
Bildrechte: Bundespolizeiinspektion Selb

Symbolbild: Die Bundespolizei hat in Selb 33 eingeschleuste Personen aufgegriffen und ermittelt nun gegen drei mutmaßliche Schleuser.

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Zwei Männer in U-Haft: Schleusung von 33 Personen aufgeflogen

In Selb hat die Bundespolizei 33 Syrer, darunter acht Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Wenig später konnten drei mutmaßliche Schleuser festgestellt werden, gegen sie wird ermittelt. Zwei Männer sitzen bereits in Untersuchungshaft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Bundespolizeiinspektion Selb hat am Dienstag eine Schleusung von insgesamt 33 unerlaubt eingereisten Personen aus Syrien beendet. Wie es in einer Mitteilung heißt, habe ein Bürger gegen 14 Uhr einen Hinweis auf die Schleusung am Ortstrand von Selb gegeben. Die Geschleusten, darunter acht Kinder und Jugendliche, seien auf der Ladefläche eines Kleintransporters ohne Sicherheitsgurte transportiert und an der deutsch-tschechischen Grenze im Wald abgesetzt worden. Sie wurden in Gewahrsam genommen.

Bundespolizei greift mutmaßliche Schleuser auf

Bei der Fahndung konnten zwei Fahrzeuge im Bereich Selb/Wildenau angehalten werden. Darin wurden die drei mutmaßlichen Schleuser, eine 20-jährige Deutsche und zwei syrische Männer im Alter von 24 und 31 Jahren, alle mit Wohnsitz in Deutschland, festgestellt. Eine erste Spurenauswertung des benutzten Transporters und die Auswertung der benutzten Mobiltelefone erhärteten schnell den Verdacht der Schleusung.

U-Haft für Fahrer, Geschleuste stellen Asylanträge

Gegen die drei beschuldigten Schleuser wurden Ermittlungsverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern unter schwerer Gesundheitsgefährdung eingeleitet, da die Menschen auf zu engem Raum und ohne Sicherheitsgurte transportiert wurden. Die Fahrer der beiden Schleuserfahrzeuge wurden nach Vorführung beim Haftrichter am Amtsgericht Hof in die Justizvollzugsanstalten Hof und Bayreuth zur Untersuchungshaft eingeliefert.

Die Geschleusten stellten alle einen Asylantrag in Deutschland und werden nach Abschluss der grenzpolizeilichen Sachbearbeitung und Anzeigenerstellung nach dem Aufenthaltsgesetz voraussichtlich in eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

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