Der Hauptangeklagte Andreas B. mit zwei Mitangeklagten am Landgericht Landshut.
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Der Hauptangeklagte Andreas B. (links) mit den zwei Mitangeklagten am Landgericht Landshut.

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Vielfacher Mordversuch an Geflüchteten? Angeklagter sagt aus

Vielfacher Mordversuch an Geflüchteten? Angeklagter sagt aus

Im Rausch soll in Niederbayern ein Mann versucht haben, ein Flüchtlingsheim mit mehr als 50 Menschen darin niederzubrennen. Die Staatsanwaltschaft erkennt eine rassistische Tat. Der wegen zahlreicher versuchter Morde Angeklagte sieht es ganz anders.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Am Landgericht Landshut hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 42-Jährigen begonnen, der einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Simbach am Inn im Landkreis Rottal-Inn verübt haben soll.

  • Zum Artikel: "Im Schnitt täglich zwei Angriffe auf Asylbewerber in Deutschland"

Angeklagter soll Tat angekündigt haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeschuldigten Andreas. B. vor, in der Nacht auf den 16. Oktober 2021 vor der Asylbewerberunterkunft eine Fußmatte, Textilien und einen Müllcontainer angezündet zu haben.

Zum Zeitpunkt der Tat waren 56 Personen in dem Gebäude untergebracht. Der Angeklagte soll die Tat außerdem mit mehreren WhatsApp-Nachrichten angekündigt und dokumentiert haben.

Keine Erinnerung an die Tat

Zu Beginn des Prozesses erklärte der Beschuldigte aus dem Landkreis Dingolfing-Landau, in der Tatnacht große Mengen Alkohol getrunken zu haben und sich nicht an die ihm vorgeworfene Tat zu erinnern. Auch die Vorwürfe, aus einer rechten Gesinnung heraus den Brand gelegt zu haben, wies B. zurück.

Staatsanwaltschaft: Fremdenfeindlichkeit als Tatmotiv

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll der 42-Jährige den Anschlag infolge von privaten Problemen und einer fremdenfeindlichen Grundeinstellung verübt haben. In mehreren Sprachnachrichten habe der mutmaßliche Täter angekündigt, die Asylbewerberunterkunft stürmen und anzünden zu wollen. Er dulde keine "Asylanten" in seinem Land. Ferner habe B. in den Sprachnachrichten erklärt, für seine Kinder und sein "Vaterland" sterben zu wollen.

Schwieriges familiäres Umfeld

Seinen eigenen Angaben zufolge sei B. in einem schwierigen familiären Umfeld groß geworden und von seiner Mutter oft geschlagen worden. Einer seiner beiden Halbbrüder sei in rechtsextremen Kreisen aktiv gewesen und nach jahrelangen Drogenproblemen an einer Überdosis gestorben. Sein zweiter Halbbruder war der Sänger Daniel Küblböck, der zunächst über eine Castingshow Bekanntheit erlangte. Dieser Halbbruder des Angeklagten war 2018 während einer Kreuzfahrt auf See verschollen und wurde mittlerweile für tot erklärt.

Mitangeklagte hatten nach Tatandrohungen nicht reagiert

Mit Andreas B. saßen auch die beiden Empfänger der Nachrichten aus der Tatnacht auf der Anklagebank. Thomas K. und die frühere Partnerin von B., Vanessa L., werden beschuldigt, die geplanten Straftaten nicht angezeigt zu haben. Die angeschuldigte Vanessa L. erklärte, sie sei mit der Situation überfordert gewesen. Auch sie sei in der Tatnacht alkoholisiert gewesen.

"Tod billigend in Kauf genommen"

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe der angeklagte B. mit dem Brandanschlag den Tod der anwesenden Bewohner der Asylbewerberunterkunft billigend in Kauf genommen. Dem Angeschuldigten werden versuchter Mord in 56 Fällen, sowie Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Bei dem Brandanschlag kam es zu keinen Verletzten, die Bewohner konnten das Feuer noch vor Eintreffen der Feuerwehr löschen. Der Sachschaden betrug rund 15.000 Euro.

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