Eine Person konsumiert Pornografie im Internet.
Bildrechte: BR/Johanna Schlüter

In Oberbayern und Oberfranken sind mehrere Häuser und Wohnungen im Kampf gegen Kinderpornografie durchsucht worden. (Symbolbild)

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Verdacht auf Kinderpornografie – Hausdurchsuchungen in Bayern

Im Kampf gegen Kinderpornografie hat die Polizei in Bayern mehrere Wohnungen durchsucht. Dabei wurden Hunderte Speichermedien sichergestellt. Die Regierung will indessen die Mindeststrafe für den Besitz von Kinderpornografie senken.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Die Kriminalpolizei hat in den letzten beiden Tagen 27 Häuser und Wohnungen in Oberbayern und Oberfranken durchsucht. Den Beschuldigten aus den Landkreisen Landsberg am Lech, Starnberg, Bayreuth und Kulmbach wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material besessen zu haben, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Gefunden wurden Hunderte Datenträger.

Mehr als 300 Datenträger in Oberbayern gesichert

Bei den Durchsuchungen in Oberbayern stellten die Einsatzkräfte 42 Mobiltelefone, 27 Tablets sowie 248 weitere Datenträger sicher. Spezialisten müssen die Beweismittel nun auswerten. Nach bisherigen Erkenntnissen hängen die Fälle laut Polizei nicht zusammen. 

Am Donnerstag gab es weitere Durchsuchungen in Oberfranken. Hier haben Polizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth in den Morgenstunden insgesamt sieben Wohnungen in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach durchsucht. Sichergestellt wurden: Smartphones, Laptops und andere Speichermedien. Diese stehen mutmaßlich im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich von Kinderpornografie, so die Polizei.

Bei einem Verdächtigen mussten die Beamten nach eigenen Angaben gewaltsam in die Wohnung gelangen, da dieser die Tür nicht öffnen wollte. Die Tatverdächtigen sind den Angaben nach aus allen Altersgruppen.

Kinderpornografie: Wird die Mindeststrafe verkürzt?

Der Besitz und das Verbreiten von Kinderpornografie wird laut Gesetz derzeit mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bestraft. Erst vor Kurzem hatte die Regierung eine geringere Mindeststrafe bei Bildern von Kindesmissbrauch vorgeschlagen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass auch scheinbar Unbeteiligte ein Problem bekommen, wenn Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zum Beispiel in einem Gruppen-Chat auftauchen: Denn auch denjenigen Personen, die das sogenannte "kinderpornografische" Material ungewollt zugespielt bekommen haben, droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Jetzt will die Bundesregierung das erst 2021 geänderte Gesetz wieder ändern.

Mit Information von dpa

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